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-Elternbrief Corona Nr. 12- Oer-Erkenschwick, den 07. August 2020 Liebe Eltern, mit der Öffnung der Schulen hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) Regeln eingeführt, die nicht durch eigenmächtige Absprachen von Beteiligten innerhalb der Schule verändert werden dürfen. Das Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21 finden Sie im Bildungs- portal NRW (https://www.schulministerium.nrw.de/presse/hintergrundberichte/wiederaufnahme-eines- angepassten-schulbetriebs-corona-zeiten-zu-beginn). Folgende Regeln gelten vorläufig bis zum 31.08.2020: a) Allgemein 1. Grundlage ist die Einhaltung der „AHA-Regeln“ Abstand-Hygiene-Alltagsmasken. 2. Eine Mund- Nasen -Bedeckung (MNB) ist verpflichtend (im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und im Unter- richt). Sie als Eltern tragen dafür Sorge, dass Ihr Kind diese täglich (mindestens eine) nutzt! 3. Die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten muss gesichert bleiben, daher sind konstante Gruppenzusam- mensetzungen (Klassen und Kurse) erforderlich. b) Unterricht 1. Lehrkräfte dürfen während des Unterrichts bei Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern die MNB abneh- men. 2. Schüler/innen haben die MNB auch während des Unterrichts zu tragen. Sollten Unterrichtssituationen das Abnehmen der MNB erfordern, z.B. bei einer Ergebnispräsentation, ist der Abstand von 1,5 Metern zwingend einzuhalten. 3. Es ist auf die regelmäßige Durchlüftung der Räume zu achten, spätestens alle 30 Minuten. 4. Die Anordnung der Tische und die Sitzordnung sind verpflichtend und dürfen nicht verändert werden. 5. Die Schüler/innen dürfen den Klassenraum für gezielte Erledigungen (z.B. Toilette) nur einzeln innerhalb des Unterrichts verlassen. 6. Am Mittwoch, 12. August 2020, findet in der Zeit von 7.55 Uhr bis 12.00 Uhr Unterricht beim Klassenlehrer für alle Klassen statt. An diesem Tag erhalten Ihre Kinder den Stundenplan, Informationen zum neuen Schuljahr und zum Schulbeginn unter den Coronabedingungen. Ausnahme: die neuen Klassen 5 starten mit einer Andacht um 9.30 Uhr vor der Kirche St. Josef, die offizielle Be- grüßung der Schulleitung findet um 10.00 Uhr in der Pausenhalle statt. Bitte denken Sie an die MNB! 7. Am Donnerstag, 13. August 2020, findet der Unterricht in der Zeit von 7.55 Uhr bis 12.30 Uhr statt. Nähere In- formationen dazu erhalten Ihre Kinder am 1. Schultag von den Klassenlehrer/innen. 8. Am Freitag, 14. August 2020, findet für die Klassen 6-10 der Unterricht nach dem regulären Stundenplan statt, für die Schüler/innen der Klassen 5 gilt ein gesonderter Plan in der Zeit von 7.55 bis 12.30 Uhr. 9. Auch Sportunterricht ist wieder möglich. Allerdings sollte dieser bis zu den Herbstferien möglichst draußen stattfinden. Bitte beachten Sie dieses bei der Wahl der Bekleidung Ihres Kindes! c) Schutz von vorerkrankten Schüler/innen 1. Grundsätzlich sind alle Schüler/innen verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Im Falle einer Unsi- cherheit, ob eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte, ist Rücksprache mit ei- ner Ärztin oder einem Arzt zu halten und ein entsprechendes Attest im Sekretariat einzureichen. In begründeten Zweifeln kann die Schule ein amtsärztliches Gutachten einholen. 2. Sollten Schüler/innen aufgrund eines Risikos nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, so ist sie / er dennoch verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel der Schule erreicht werden kann. Zur Schul- pflicht gehört auch der Distanzunterricht. d) Zuständigkeiten und Vorgehen bei auftretenden Coronafällen 1. Schüler/innen, die COVID -19 -Symptome aufweisen (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinns), sind zum Schutz der Anwesenden unmittelbar und unverzüglich nach Hause zu schicken. Der Schulleitung ist dies unverzüglich zu melden und im Klassenbuch zu dokumentieren. 2. Die Schulleitung nimmt Kontakt zum Gesundheitsamt auf. 3. Bei Schnupfen ohne weitere Symptome sollen Schüler/innen für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Bleiben weitere Symptome aus, nehmen die Schüler/innen wieder am Unterricht teil. Bei weiteren Beeinträchti- gungen wie Husten oder Fieber ist eine diagnostische Abklärung erforderlich. f) Distanzunterricht im Fall von Quarantäne 1. Im Fall einer Quarantänemaßnahme sind Schüler/innen vom Präsenzunterricht und sonstigen Veranstaltun- gen ausgeschlossen. 2. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schüler/innen erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin ver- pflichtet, sich auf diesen vorzubereiten, sich aktiv zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. 3. Die Hinweise zum Distanzunterricht erfolgen im Einzelfall separat. 4. Die Leistungen im Distanzunterricht werden bewertet. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird allen am Schulleben Beteiligten empfohlen:https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Warn_App.html. Ich wünsche allen einen guten und gesunden Schulstart und Ihnen und Ihren Familien weiterhin alles Gute! Mit freundlichen Grüßen Ruth Petek, stellv.Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule, Oer-Erkenschwick ![]()
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