Christoph-Stöver-Realschule, Oer-Erkenschwick
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Internationaler Gedenktag

27/1/2021

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Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern,
 
„Versuche, das Unfassbare zu fassen, unbeschreiblich, unfassbar, unverständlich, nicht zu verschweigen, erschütternde Realität“ – das waren nur einige von vielen bedrückenden Rückmeldungen ehemaliger Schülerinnen und Schüler unserer Schule, die in der Jahrgangsstufe 10 nach intensiven Unterrichtsvorbereitungen eine Studienfahrt nach Ausschwitz und Krakau unternahmen. 
 
Seit 2006 ist die Studienfahrt in der Jahrgangsstufe 10 fester Bestandteil in unserem Schulprogramm, einige Berichte aus den letzten Jahren sind auf unserer homepage eingestellt.
 
In Deutschland und in vielen anderen Ländern wird heute der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen gedacht. Am 27. Januar 1945 befreiten Soldaten der Roten Armee das deutsche Vernichtungslager Ausschwitz-Birkenau. Seit 2005 wird am 27. Januar der Opfer des Holocaust gedacht. Erinnerung und Absage an Hass stehen im Vordergrund. 
 
Es macht mich betroffen, zu lesen, „wie Holocaust-Leugnung und -Verzerrung sowie antisemitische Ausfälle im Zuge der Pandemie verstärkt um sich greifen. Heute ist in der Tagespresse zu lesen, dass vor dem Holocaust-Gedenktag sich fünf führende deutsche Unternehmen für mehr Anstrengungen im Kampf gegen Antisemitismus ausgesprochen haben. Mit großer Sorge blickten sie auf die Zunahme von Hass auf Juden.
 
Ich rufe, Sie liebe Eltern und Euch, liebe Schüler*innen auf, den heutigen internationalen Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus nicht einfach vorbeistreichen zu lassen. Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist ein gemeinsames Gedenken in der Schule nicht möglich. Daher bitte ich Sie / Euch ganz herzlich, heute Abend eine Kerze vor Ihrer Haustüre oder auf Ihre Fensterbank anzuzünden – ein Zeichen für ein demokratisches, gemeinsames und aktives Miteinander.
 
Mit freundlichen Grüßen 
(Schulleiter)
D. Brinkmann
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Elternbrief des Schulleiters vom 26.10.2010

27/10/2020

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Liebe Eltern ​ 26.10.2020
Liebe Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, dass Sie gesund durch die Herbstferien gekommen sind. Jetzt steht uns die
kalte Jahreszeit bevor: die Grippezeit meldet sich zurück und Covid 19 lässt die Werte der
Infektionszahlen (akuell wieder fünfstellig) in Besorgnis erregende Höhe steigen.

Frau Petek verwies in ihrer Mail (IServ) auf die Maskenpflicht nach den Herbstferien und bezog
sich dabei auf die Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen vom 13.10.2020.
Neben dieser Auflage und der Befolgung der allg. Hygieneregeln bitte ich Sie ganz
herzlich uns weiterhin zu unterstützen und auch darauf zu achten, dass Ihre Kinder morgens
warm gekleidet (Empfehlung: Zwiebellook) zur Schule kommen. Neben der Befolgung der
sog. „AHA-Regeln“ ist die Lüftung, insbesondere das „Stoßlüften in den Unterrichtsräumen
alle 20 Minuten“, eine ergänzende wichtige schulische Maßnahme, um Infektionen in der
Schule zu vermeiden.

Es kann nur das Interesse der Schulgemeinschaft der Christoph-Stöver-Realschule sein, den
Regelbetrieb in diesen schwierigen Zeiten möglichst lange aufrecht zu erhalten!
Weiterreichende und von der Landeselternschaft der Gymnasien und der Schulleitungs-
vereinigung NRW kommunizierten Konzepte an das Schulministerium NRW bleiben
unberücksichtigt. Umso wichtiger ist es, an die Einzelverantwortung jedes Einzelnen zum
Schutz der Schulgemeinschaft der CSR zu appelieren und das individuelle Verhalten
an der geltenden Coronaschutzverordnung auszurichten!

Zukünftig werden an unserer Schule „Online-Befragungen von Schülerinnen und Schülern“
durchgeführt. Dazu nutzen wir schuleigene Computer und Tablets.

Alle Befragungen erfolgen anonym. Es werden grundsätzlich keine persönlichen Daten erfragt.
Zum Einsatz kommen digitale Plattformen, die von dem Ministerium für Schule und Bildung
des Landes NRW (MSB ) in datenschutzrechtlicher Hinsicht geprüft sind.

Durch die Befragungen sollen Schülerinnen und Schüler Gelegenheit erhalten, uns eine
anonyme Rückmeldung zu Unterricht, Lernen, zum Schulleben und zu konkreten einzelnen
Themen zu geben. Die Befragungen werden entweder in der Klasse von einer Lehrkraft oder
für größere Schülergruppen von der Schule durchgeführt. Mit den Schülerinnen und Schülern
wird in geeigneter Weise über die Ergebnisse gesprochen. Die Befragungen bieten uns die
Chance, die Sicht unserer Schülerinnen und Schüler zu Unterricht und Schule besser kennen
zu lernen und daraus wertvolle Impulse für die Verbesserung unserer Arbeit zu bekommen.
Wenn Sie noch Informationsbedarf zu Onlinebefragungen haben, wenden Sie sich bitte
an die Schulleitung.

Mit freundlichen Grüßen​
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Kooperation mit der IHK Nord Westfalen

6/10/2020

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Bild
Der Abschluss ist in der Tasche, dann stellt sich die Frage: Entweder Ausbildung oder weiter die Schulbank drücken.
Um die Vorbereitung auf die Berufswahlorientierung möglichst breit aufzustellen, beteiligt sich die CSR nun an einer Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen. „Partnerschaft – Schule – Betrieb“ lautet der Titel der Initiative, die Firmen und Bildungseinrichtungen zusammenbringen soll. Im konkreten Fall arbeitet die Christoph-Stöver-Realschule jetzt mit der Debeka-Versicherungsgruppe zusammen.
„Wir erhoffen uns von dieser Kooperation einige neue Impulse“, sagt CSR-Rektor Dirk Brinkmann.
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Elternbrief Nr. 13 zum Thema "Masken"

31/8/2020

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Christoph-Stöver-Realschule Städtische Schule der Sekundarstufe I
Oer-Erkenschwick

 
- Elternbrief Nr. 13 -
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
der Arbeitskreis Corona und der Lehrerrat der Christoph-Stöver-Realschule haben letzte Woche bzw. heute folgende Vereinbarungen getroffen, die ich im Folgenden gerne an Sie weitergeben möchte:

a) Umgang mit den AHA-Regeln:
  1. 1)  Das lange Händewaschen kann –nach Einverständnis der SuS- durch Handdesinfektion ersetzt werden.
  2. 2)  SuS können, wenn sie an ihrem festen Platz sitzen die Maske ab Dienstag, 01.09.2020, abnehmen.
    Allerdings nicht im Unterricht der Risiko-Lehrer/innen!! Dort behalten wir aus Rücksicht den Lehrer/innen gegenüber die Maskenpflicht im Unterricht bei. Genau wie die SuS wird auch der Risiko-Lehrer/in weiterhin im Unterricht eine Maske tragen. Die Alternative aufgrund der Aufhebung der Maskenpflicht in diesen Fächern in den Distanzunterricht zu gehen, halten wir für unsere SuS für nicht sinnvoll!!
  3. 3)  Kann der Abstand von 1,50 m zw. Lehrer/innen und SuS nicht eingehalten werden, möchten wir, dass sowohl die SuS als auch die übrigen nicht Risiko-Lehrer/innen eine Maske tragen, z.B. bei Erklärungen, Hilfestellungen etc. mit dem Ziel, Ihre Kinder und uns zu schützen. Natürlich dürfen Ihre Kinder weiterhin gern den gesamten Vormittag ihre Maske tragen.
  4. 4)  Schülerinnen und Schüler, die auf dem Schulgelände (in den Pausen, vor oder nach Unterrichtsbeginn und vor/ nach Schulschluss an den Fahrradständern) bzw. im Schulgebäude (auf den Wegen zum/ vom Unterricht) ihre Masken nicht oder nicht richtig tragen, werden ermahnt. Es wird zunächst keine Maßnahme ergriffen.
Fallen SuS durch häufigeres Nichttragen der Maske auf, werden Erziehungs-/ Ordnungsmaßnahmen ergriffen.
b) Informationen zum Distanz-/ Präsenzunterricht:
  1. 1)  Die Fachkonferenzen erarbeiten in den nächsten Wochen/Monaten Möglichkeiten von alternativen
    Leistungsüberprüfungen. Näheres dazu wird Ihnen und Ihren Kindern nach dem 02. November mitgeteilt.
  2. 2)  Wenn der Präsenzunterrricht reduziert und der Unterricht in Kleingruppen stattfinden muss, erhält jede
    Teilgruppe (die Klassen werden halbiert) eine Woche Unterricht und bleibt anschließend eine Woche zu Hause.
    Genaueres dazu entnehmen Sie bitte DANN der Homepage oder dem lo-net.
  3. 3)  In einer Phase des Distanzlernens stellen die LuL die Aufgaben für den Unterricht spätestens morgens am Tag des
    „normalen Präsenzunterrichts“ im lo-net zur Verfügung.
    1. a)  Es wurde festgelegt, dass alle Lehrer/innen ihre Aufgaben ausschließlich im lo-net bereitstellen (nicht über
      WhatsApp). Und zwar nach folgendem System:
      In der Institution unter der eigenen Klasse im Bereich
      Aufgaben => ausschließlich hier werden die Aufgaben eingestellt.
      Dateiablage =>(im Ordner des jeweiligen Faches) hier werden Materialen, Arbeitsblätter, Lösungen etc.

      hochgeladen. Bei den Aufgaben erfolgt ein Hinweis oder ein interner Link zu diesen Materialien. Mitteilungen => (Pinnwand) Hier werden nur zusätzliche Informationen etc. mitgeteilt. Es sollen sich hier
      keine Aufgabenstellungen und Hinweise wie „es gibt eine neue Aufgabe“ finden.
    2. b)  Jede/ jeder LuL legt individuell fest, wie, wo und bis wann Aufgaben eingereicht werden (zu finden in den
      Aufgaben, s.o.)
Falls Fragen oder Rückmeldungen bestehen sollten, schreiben Sie uns bitte an 161706@schule.nrw.de; oder melden sich
telefonisch.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule

Ich habe den Elternbrief – Nr. 13 – vom 31.08.2020 erhalten.
Datum Unterschrift

Oer-Erkenschwick, den 31.08.2020
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Elternbrief zum Schuljahresbeginn 2020/21

7/8/2020

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-Elternbrief Corona Nr. 12-
Oer-Erkenschwick, den 07. August 2020
Liebe Eltern,
mit der Öffnung der Schulen hat das Ministerium f
ür Schule und Bildung (MSB) Regeln eingeführt, die nicht durch eigenmächtige Absprachen von Beteiligten innerhalb der Schule verändert werden dürfen. Das Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21 finden Sie im Bildungs- portal NRW (https://www.schulministerium.nrw.de/presse/hintergrundberichte/wiederaufnahme-eines- angepassten-schulbetriebs-corona-zeiten-zu-beginn).
Folgende Regeln gelten vorläufig bis zum 31.08.2020:
a) Allgemein
1. Grundlage ist die Einhaltung der „AHA-Regeln“ Abstand-Hygiene-Alltagsmasken.
2. Eine Mund- Nasen -Bedeckung (MNB) ist verpflichtend (im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und im Unter- richt). Sie als Eltern tragen dafür Sorge, dass Ihr Kind diese täglich (mindestens eine) nutzt!
3. Die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten muss gesichert bleiben, daher sind konstante Gruppenzusam- mensetzungen (Klassen und Kurse) erforderlich.

b) Unterricht
1. Lehrkräfte dürfen während des Unterrichts bei Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern die MNB abneh- men.
2. Sch
üler/innen haben die MNB auch während des Unterrichts zu tragen. Sollten Unterrichtssituationen das Abnehmen der MNB erfordern, z.B. bei einer Ergebnispräsentation, ist der Abstand von 1,5 Metern zwingend einzuhalten.
3. Es ist auf die regelmäßige Durchlüftung der Räume zu achten, spätestens alle 30 Minuten.
4. Die Anordnung der Tische und die Sitzordnung sind verpflichtend und d
ürfen nicht verändert werden.
5. Die Sch
üler/innen dürfen den Klassenraum für gezielte Erledigungen (z.B. Toilette) nur einzeln innerhalb des Unterrichts verlassen.
6. Am Mittwoch, 12. August 2020, findet in der Zeit von 7.55 Uhr bis 12.00 Uhr Unterricht beim Klassenlehrer für alle Klassen statt. An diesem Tag erhalten Ihre Kinder den Stundenplan, Informationen zum neuen Schuljahr und zum Schulbeginn unter den Coronabedingungen.
Ausnahme: die neuen Klassen 5 starten mit einer Andacht um 9.30 Uhr vor der Kirche St. Josef, die offizielle Be- grüßung der Schulleitung findet um 10.00 Uhr in der Pausenhalle statt. Bitte denken Sie an die MNB!
7. Am Donnerstag, 13. August 2020, findet der Unterricht in der Zeit von 7.55 Uhr bis 12.30 Uhr statt. Nähere In- formationen dazu erhalten Ihre Kinder am 1. Schultag von den Klassenlehrer/innen.
8. Am Freitag, 14. August 2020, findet für die Klassen 6-10 der Unterricht nach dem regulären Stundenplan statt, für die Schüler/innen der Klassen 5 gilt ein gesonderter Plan in der Zeit von 7.55 bis 12.30 Uhr.
9. Auch Sportunterricht ist wieder möglich. Allerdings sollte dieser bis zu den Herbstferien möglichst draußen stattfinden. Bitte beachten Sie dieses bei der Wahl der Bekleidung Ihres Kindes!

c) Schutz von vorerkrankten Schüler/innen
1. Grundsätzlich sind alle Schüler/innen verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Im Falle einer Unsi- cherheit, ob eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte, ist Rücksprache mit ei- ner Ärztin oder einem Arzt zu halten und ein entsprechendes Attest im Sekretariat einzureichen. In begründeten Zweifeln kann die Schule ein amtsärztliches Gutachten einholen.
2. Sollten Schüler/innen aufgrund eines Risikos nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, so ist sie / er dennoch verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel der Schule erreicht werden kann. Zur Schul- pflicht gehört auch der Distanzunterricht.


d) Zuständigkeiten und Vorgehen bei auftretenden Coronafällen
1. Schüler/innen, die COVID -19 -Symptome aufweisen (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinns), sind zum Schutz der Anwesenden unmittelbar und unverzüglich nach Hause zu schicken. Der Schulleitung ist dies unverzüglich zu melden und im Klassenbuch zu dokumentieren.
2. Die Schulleitung nimmt Kontakt zum Gesundheitsamt auf.

3. Bei Schnupfen ohne weitere Symptome sollen Schüler/innen für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Bleiben weitere Symptome aus, nehmen die Schüler/innen wieder am Unterricht teil. Bei weiteren Beeinträchti- gungen wie Husten oder Fieber ist eine diagnostische Abklärung erforderlich.
f) Distanzunterricht im Fall von Quarantäne
1. Im Fall einer Quarantänemaßnahme sind Schüler/innen vom Präsenzunterricht und sonstigen Veranstaltun- gen ausgeschlossen.
2. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Sch
üler/innen erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin ver- pflichtet, sich auf diesen vorzubereiten, sich aktiv zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.
3. Die Hinweise zum Distanzunterricht erfolgen im Einzelfall separat. 4. Die Leistungen im Distanzunterricht werden bewertet.
Die Nutzung der Corona-Warn-App wird allen am Schulleben Beteiligten empfohlen:https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Warn_App.html.
Ich wünsche allen einen guten und gesunden Schulstart und Ihnen und Ihren Familien weiterhin alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Petek,
stellv.Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule, Oer-Erkenschwick

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Elternbrief Nr. 11

29/5/2020

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Oer-Erkenschwick, den 29.05.2020

  
- Elternbrief Nr.11 -
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich hoffe, es geht Ihnen gut und Sie haben auch die Aussicht auf ein verlängertes sonniges Wochenende!??
Im Folgenden noch einige Informationen zu den verbleibenden vier Wochen:

  1. a)  Im lo-net unter Institution/ Dateiablage/Stundenpläne 5-9 bzw. Kl. 10 finden Sie die Pläne der nächsten Woche. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kinder weiterhin in einem Wechsel aus Distanz- und Präsenzlernen beschult werden!!
  2. b)  Die Schulbücher werden dieses Jahr erst nach den Sommerferien eingesammelt. Nur die SuS der Kl. 10 und die Schulwechsler geben ihre Bücher im Juni ab (Termine dazu erhalten sie von den Klassenlehrern/Innen). Die übrige Schulbuchabgabe erfolgt im August/September. Die neuen Schulbücher/Materialien bestellen Sie bitte wie gewohnt in den Sommerferien (Ausnahme Schüler/innen mit dem Förderbedarf LE oder GG). Der Infozettel dazu wird in der nächsten Woche von den Klassenlehrern/Innen verteilt.
  3. c)  Die Ausgabe der Abschlusszeugnisse kann unter Beachtung der aktuell gültigen Hygienevorschriften im Beisein der Eltern erfolgen (entnommen aus der Rundverfügung zur Zeugnisausgabe und Schulentlassung des Ministeriums für Schule und Bildung vom gestrigen Tage). Aktuell planen die drei Klassenlehrerinnen in Absprache mit den Schüler/innen diesen Tag. Alle konkreten Informationen/ Zeiten werden Sie über Ihre Kinder oder die Klassenlehrerinnen in der nächsten Woche erhalten.
  4. d)  Die Ausgabe der Zeugnisse der Jahrgangsstufen 5-9 wird, wie gewohnt, am letzten Schultag, 26. Juni 2020, in festgelegten terminierten Zeitfenstern erfolgen. Den konkreten Termin Ihres Kindes erfahren Sie in den nächsten Wochen über den/die Klassenlehrer/In. Eine Anlage zum Arbeits- und Sozialverhalten wird es aufgrund des Distanzunterrichtes wahrscheinlich in diesem 2. Halbjahr nicht geben – damit wird sich die Schulkonferenz am 08. Juni befassen.
  5. e)  Noch immer ist unklar, wie es nach den Sommerferien weitergehen wird... Ich wünsche mir nichts sehnlicher als den „normalen“ Unterricht... Ich denke, spätestens im August erhalten Sie darüber weitere Infos...
Falls nun noch Fragen offen geblieben sind, scheuen Sie sich nicht, die Klassenlehrer/Innen oder mich anzuschreiben!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule

Schulanschrift:
Christoph-Stöver-Realschule • Christoph-Stöver-Str. 2 • 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 0 23 68 / 43 00 • Fax: 0 23 68 / 5 13 66 • E-Mail: 161706@schule.nrw.de
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Elternbrief Nr. 10: Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts

7/5/2020

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Oer-Erkenschwick, den 05.05.2020
mit der SchulMail Nr. 20 gibt es nun klare Vorgaben:
  1. a)  Ab dem 11. Mai werden alle Jahrgangsstufen rollierend unterrichtet. Derzeit erarbeiten wir gerade
    einen Plan (gültig vom 11.05.-28.06.20), der am Wochenende im lo-net und auf der Homepage zu finden ist, ebenso wie die Einteilung der Teilgruppen der Klassen. Am 1. Schultag werden die Teilgruppen vom Fachlehrer auf dem Schulhof abgeholt.
  2. b)  Jede Lerngruppe hat einen fest zugewiesenen Raum (siehe Stundenplan), jeder Schüler/in einen fest zugewiesen Platz. Sie starten zeitversetzt und gehen zeitversetzt in die Pause. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Stundenplan oder fragen beim Klassenlehrer/in nach.
  3. c)  Alle Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-8 werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt, auch wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht sind. Sollte die Klassenkonferenz jedoch zu dem Entschluss kommen, dass ein/e Schüler/in besser in der bisherigen Jgst. gefördert werden kann, empfiehlt sie den Eltern die Wiederholung bzw. auch einen Schulwechsel.
  4. d)  Anders am Ende der Kl. 9: Schüler/innen werden wie bislang nach den Vorgaben der APO SI in die Klasse 10 versetzt oder nicht versetzt, da mit der Versetzung der Hauptschulabschluss nach Kl. 9 erworben wird. Sollten sie die Versetzung nicht erreichen, besteht die Möglichkeit eine Nachprüfung in mehreren Fächern durchzuführen.
  5. e)  Auch für Schüler/innen der Jgst. 10 besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung in mehreren Fächern (auch in Deutsch/Mathe und Englisch), um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben. Prüfungsgrundlage ist der tatsächlich erteilte Unterricht!
  6. f)  Die Leistungen aller Schüler/innen beruhen im 2. Schulhalbjahr auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote des 1. Halbjahres. Schüler/innen der Kl. 9 und 10 können auf Wunsch im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten zusätzliche schriftliche, mündliche oder praktische Leistungen erbringen. Dieses muss mit den einzelnen Fachlehrern abgesprochen werden.
Die Stundenpläne der Klasse 10 sowie der rollierenden Jgst. für die nächste Woche finden Sie ebenfalls spätestens am Wochenende im lo-net (Institution/ Dateiablage/ Stundenpläne Kl.10/ 20. KW).
Wichtig:
  • alle Klassen 10 und der zusätzliche Jahrgang haben unterschiedliche Eingänge und Anfangszeiten (entnehmbar den Stundenplänen). Liebe Schüler/innen achtet bitte darauf!!
  • weiterhin gilt eine Maskenpflicht für den Weg in/aus dem Klassenraum und die Abstandsregel von 1,5 m für alle Schüler/innen!
    Seife und Einmalhandtücher sind in allen Klassenräumen vorhanden (Desinfektionsmittel an den Eingängen der Schule). Bitte nehmen Sie diesbezüglich auch den einheitlich, für alle Schulen der Stadt Oer-Erkenschwick vereinbarten, anhängenden Hygieneplan wahr.
    Des Weiteren werden alle Schüler/innen in allen Fächern mit Material zum Lernen auf Distanz über das lo- net zwischen den Präsenztagen versorgt!! Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, wenn es dabei zu Problemen kommen sollte.
    Genießen Sie das gute Wetter und bleiben Sie und Ihre Familien gesund!!
    gez. Ruth Petek,
    stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule

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Elternbrief Nr.9

5/5/2020

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Elternbrief Nr.9 -
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Leider liegt mir bis jetzt noch immer keine neuen Informationen seitens der Landesregierung oder der Bezirksregierung darüber vor, welche Jahrgangsstufen zu welchem Zeitpunkt wieder in die Schule zurückkehren werden.
Sämtliche in der SchulMail Nr. 17 des Landes NRW beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin 
am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidenten- konferenz Mitte dieser Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Sowie ich am Donnerstag oder Freitag nähere Informationen dazu vom Land NRW erhalten habe, erhalten Sie diese im Elternbrief Nr. 10.
Versetzungsregelungen und Zeugnisse:
Dem Landtag lagen am 30.04.20 ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor, die darauf eine Antwort geben sollen. Der Landtag hat am 30.04.2020 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Auch dazu werden wir noch im Laufe dieser Woche mit einer weiteren ausführlichen SchulMail informiert so die Aussage in SchulMail Nr.17.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule

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Elternbrief vom 1. Mai 2020

1/5/2020

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Oer-Erkenschwick, den 30.04.2020 (17.00 Uhr)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
​

mittlerweile gehen unsere Schüler/innen der Kl. 10a-c nun schon 6 Tage in die Schule, in Kleingruppen und unter Beachtung der Hygieneregeln. Leider halten einige SuS den Mindestabstand von 1,5m nicht ein, so dass ab Montag, 04. Mai, eine Maskenpflicht für den Weg in/aus dem Klassenraum und in den Pausen für alle Schüler/innen gilt!! Da sie alle eine Maske von uns erhalten haben, dürfte das kein Problem sein.
Seife und Einmalhandtücher sind in allen Klassenräumen vorhanden (Desinfektionsmittel an den Eingängen der Schule). Bitte nehmen Sie diesbezüglich auch den einheitlich für alle Schulen der Stadt Oer-Erkenschwick vereinbarten, anhängenden Hygieneplan wahr. Zusätzlich ein kleiner Hinweis:
"Desinfektionsmittel - oder sollte es besser Seife sein?
Viele Fachleute sagen: besser sorgfältig die Hände mit Seife waschen als Desinfektionsmittel benutzen. Denn Händewaschen reiche völlig aus, um die Übertragung des Virus zu unterbinden.
Wer trotzdem Desinfektionsmitteln nutzt, sollte unbedingt sparsam und sorgsam damit umgehen und die Hinweise auf der Packung beachten. Denn wenn Desinfektionsmittel zu oft oder in der falschen Dosierung verwendet werden, können sie zur Gefahr werden. Aktuell warnt das Hamburger Umweltinstitut vor Gefahren durch den Dauergebrauch von Desinfektionsmitteln. Viele Inhaltsstoffe dieser Mittel seien krebserregend, Auslöser für Allergien oder verantwortlich für Schäden an Lunge, Leber und Nerven. Zudem trockneten sie bei häufigem Gebrauch die Haut aus, so das Umweltinstitut. Wenn man das Austrocknen mit fetthaltigen Hautcremes verhindern wolle, begünstige man zudem den Verbleib des Virus auf der Haut.
Stand: 28.04.2020"
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-fragen-und-antworten-100.html

Ab Montag findet dann auch der Unterricht in den Nebenfächern so weit wie möglich wieder statt. Näheres entnehmen Sie bitte den Plänen, bislang nur von Montag bis Mittwoch, die Sie morgen im lo-net (Institution/ Dateiablage/ Stundenpläne Kl.10/ 19. KW) finden.
Wichtig und neu: ab Montag haben alle Klassen 10 unterschiedliche Eingänge. Liebe Schüler/innen achtet bitte darauf!!
Leider liegen mir bis jetzt keine Informationen seitens der Landesregierung oder der Bezirksregierung darüber vor, welche Jahrgangsstufen zu welchem Zeitpunkt als nächste wieder in die Schule zurückkehren werden. „Laut angedacht“ wird die Jahrgangsstufe 9, möglicherweise beginnend am 07. Mai. Bitte beachten Sie dazu die Informationen zu Beginn der nächsten Woche auf unserer Homepage oder im lo-net.
Bitte nehmen Sie diesbezüglich auch die anhängende landesweit gültige Vereinbarung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wahr und besprechen diese mit Ihren Kindern.
Des Weiteren werden alle Schüler/innen in allen Fächern mit Material zum Lernen auf Distanz über das lo- net versorgt!! Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, wenn es dabei zu Problemen kommen sollte.
Ein schönes Wochenende, bleiben Sie und Ihre Familien gesund!!
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
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Elternbrief Corona Klasse 10 und Corona Checkliste

21/4/2020

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Oer-Erkenschwick, den 21.04.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Klassen 10a-c,
​
​
für Ihre Kinder öffnet unsere Schule ab Donnerstag, 23.04.20 wieder die Türen. Wir hoffen, dass wir dadurch ein Stück Normalität zurückgewinnen können. Wir beginnen selbstverständlich vorsichtig mit einem reduzierten Stundenplan, der sich lediglich auf die Hauptfächer bezieht.
Ab dem 04. Mai könnte, je Entwicklung der Lage, Unterricht in weiteren Fächern (Wahlpflichtfächer + Nebenfächer) dazu kommen.
Selbstverständlich gelten besondere Anforderungen an die Hygiene in der Schule und dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen:
  1. a)  Alle Lerngruppen werden geteilt, wie bereits im Elternbrief Nr. 7 angekündigt. Die Klassenlehrer/innen informieren Sie darüber per Mail oder über das lo-net, ebenso wie über den Stundenplan der Teilgruppe. Diesen finden Sie zudem im lo-net (Institution/ Dateiablage/ Stundenpläne Kl.10 ab 23.04.2020)
  2. b)  Die Lerngruppen werden Donnerstagmorgen vom Fachlehrer auf dem Schulhof abgeholt. Sie betreten gemeinsam im Abstand von 1,5 m das Schulgebäude und haben die Möglichkeit sich bereits am Schuleingang die Hände zu desinfizieren.
  3. c)  Jede Lerngruppe hat einen fest zugewiesen Raum (siehe Stundenplan), jede/r Schüler/in einen fest zugewiesenen Platz, der mindestens 1,5 m in alle Richtungen vom nächsten Mitschüler entfernt ist.
  4. d)  Es ist wichtig, dass jede/r Schüler/in sich an die Verhaltensregeln „Schritt für Schritt zurück zum Unterricht an der CSR“ hält und diese beachtet, damit niemand gefährdet wird. Die hygienischen Voraussetzungen dazu wurden seitens der Stadt Oer-Erkenschwick geschaffen.
  5. e)  Alle Lerngruppen starten zeitversetzt und gehen zeitversetzt in die Pause (siehe Stundenplan), sodass auch auf dem Schulhof der vorgegebene Mindestabstand gewährleistet ist.
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden Sie als Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen Sie bitte umgehend die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei Ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern werden dann Lernangebote für zu Hause gemacht.
Eine Teilnahme an den Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern allerdings dennoch Pflicht. Dazu werden besondere Maßnahmen ergriffen, z.B. kann das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden etc. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.
Des Weiteren werden Ihre Kinder aktuell sowohl im Wahlpflichtfach BI/SW/TC und F als auch in den Nebenfächern weiterhin online beschult.
Für alle Beteiligten ist diese außergewöhnliche Zeit eine Herausforderung, der wir mit einer guten Mischung aus Zuversicht und Vorsicht begegnen wollen. Gemeinsam schaffen wir das!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule

Schulanschrift:
Christoph-Stöver-Realschule • Christoph-Stöver-Str. 2 • 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 0 23 68 / 43 00 • Fax: 0 23 68 / 5 13 66 • E-Mail: 161706@schule.nrw.de
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