Liebe SuS,
mit der Allgemeinverfügung des Kreises RE vom 13.10.2020 (siehe 20201013_Corona_Allgemeinverfuegung.pdf ) zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist das Tragen der Mund-Nasen-Maske nach den Herbstferien bis auf Weiteres wieder Pflicht auch im Unterricht!! Dies gilt für alle Schüler/innnen und für alle Lehrer/innen. Natürlich bleibt die Pflicht auch in allen übrigen Teilen des Schulgebäudes/-geländes bestehen. Beim Essen und Trinken kann sie weiterhin unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m abgenommen werden. Bitte denkt an eine Ersatzmaske für den Notfall!!
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Corona-BlogLeider bleibt uns dieses Thema auch im neuen Jahr erhalten. Archiv
Januar 2022
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