Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, ich hoffe sehr, es geht Euch/Ihnen gut!??? Endlich geht es wieder los, wir sehen uns wieder..... Bezugnehmend auf die Mitteilung des Kreises RE vom 05.05.2021 können nun folgende Informationen, gültig ab dem 10. Mai 2021, gegeben werden: 1. an den Schulen im Kreis RE wird mit Beginn der nächsten Woche Präsenz- und Distanzunterricht für die Klassen 5-10 im Wechsel stets in halber Klassenstärke stattfinden. D. h. konkret werden in der Woche vom 10.-12. Mai an der Christoph-Stöver-Realschule alle SuS der Gruppe A (Ausnahme: Kl.10/Gruppe B) in Präsenz beschult, in der Woche vom 17.-21. Mai alle SuS der Gruppe B (Ausnahme: Kl.10/Gruppe A) einer Klasse. In der 19. KW erhält dann die Gruppe B weiter Distanzunterricht digital über IServ, in der 20.KW die Gruppe A der Klasse. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet. 2. Mindestens eine Klassenarbeit soll in allen Hauptfächern noch geschrieben und die Bewertung der „sonstigen Leistungen“ des Distanzunterrichtes verstärkt in die Leistungsbeurteilung eingehen, so beschlossen von der Landesregierung NRW. 3. Auch der Sport- und Schwimmunterricht findet wieder planmäßig statt. Nähere Infos dazu erhalten Ihre Kinder über den Klassen- bzw. Fachlehrer. 4. Unterricht außerhalb des Klassenverbandes darf es in den Jahrgangsstufen 5-9 nur in den Fächer des WPI-Bereiches (TC/BI/F und SW) geben! Das hat zur Folge, dass a) in Kl. 5-9 der Religionsunterricht bzw. Praktische Philosophie im Klassenverband erteilt wird (die Fachlehrer und -räume werden den SuS vom Klassenlehrer/in mitgeteilt) b) in Kl. 9 der WPII- Unterricht im Klassenverband stattfindet. Die SuS erhalten die Aufgaben von den Fachlehren/innen und werden klassenweise beaufsichtigt (9a Fr. Kruse/ 9b Fr. Janssen/ 9c Fr. Mittenzweig). c) in Kl. 7-9 einstündiger Biologie-Unterricht weiterhin in Distanz unterrichtet wird. 5. Stets montags und donnerstags werden direkt zu Beginn der 1. Stunde in allen Klassen Selbst- Testungen durch die SuS in der Regel beim Fachlehrer durchgeführt. Die Testung ist verpflichtend!! Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle schriftlich nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflichtnicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. 6. Die Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zuhause nicht betreut werden können. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Samstag, 08.05.2021, 14.00 Uhr per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung zu Betreuung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich auch für die SuS, die bereits jetzt an der Notbetreuung teilnehmen!! Wichtig: die Testpflicht (siehe Punkt 5) gilt auch für alle SuS, die zur Notbetreung angemeldet werden. Weiterhin gilt: „Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Viele Grüße und alles Gute, bleiben Sie/Ihr gesund! gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule ![]()
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Januar 2022
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