Elternbrief Nr. 23-
Oer-Erkenschwick, den 16.03.2021 Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte mit diesem Elternbrief erhalten Sie Informationen zu den von der Landesregierung geplanten Testungen der Schüler/innen, die noch vor den Osterferien beginnen sollen: 1) Die Testungen werden zunächst bis Ostern stets freitags direkt zu Beginn der 1. Stunde durchgeführt (Ausnahme: Klasse 10a und 10c, da haben die SuS erst in der 3. Stunde im Klassenverband Unterricht und führen den Test in dieser Stunde durch). Noch ist allerdings nicht klar, ob die Test-Kits jetzt Freitag bereits vorliegen!?? 2) Die Testung ist freiwillig!! D.h. Sie können einer Testung Ihrer Kinder widersprechen. Sie finden ein Muster für eine Widerspruchserklärung auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests . Der Widerspruch muss stets bis donnerstags, 14.00 Uhr, per Mail/Brief beim Klassenlehrer/in vorliegen!! Dann haben die Klassenlehrer/innen noch die Möglichkeit, diese Information an den Fachlehrer/in, der Freitagmorgen den Test durchführen wird, rechtzeitig weiterzugeben. 3) Die Testung wird angeleitet von den Fachlehrern/innen, die vom Land NRW mit Materialien/Hinweisen zur Durchführung ausgestattet wurden. Die Lehrer/innen geben jedoch bei der Durchführung KEINE Hilfestellungen (Teströhrchen befüllen, beim Abstrich helfen etc). Sie kontrollieren lediglich nach 15-20 Minuten das Ergebnis der Testung und dokumentieren dieses. 4) Während der Testung wird durchgängig auf den Abstand der Schüler/innen, die Handhygiene und die Lüftung des Klassenraumes geachtet! 5) Sollte in der Lerngruppe ein/e Schüler/in ein positives Testergebnis erhalten, stellt dieses einen begründeten Verdachtsfall dar. Dann werden Sie, liebe Eltern, umgehend von uns informiert und gebeten, Ihr Kind abzuholen, um beim Hausarzt das positive Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen oder zu widerlegen. In dieser Zeit sollte sich der/die Schüler/in in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Weiterhin gilt: „Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Ein weiterer Hinweis: Die Rückmeldung zur Edkimo-Umfrage „Distanzunterricht“ habe ich heute morgen direkt mit dem Ergebnis-Link an die Schüler/innen selbst verschickt. Sollten noch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an. gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
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Januar 2022
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