Elternbrief Nr. 24-
Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, Oer-Erkenschwick, den 25.03.2021 ein letzter Elternbrief, bevor wir morgen alle in hoffentlich erholsame und möglichst Quarantäne freie Osterfe- rien gehen.... In der Schulmail von heute Abend wurden folgende Informationen zum Schulbetrieb nach den Os- terferien, gültig zunächst bis zum 23. April 2021, gegeben: 1) an den weiterführenden Schulen in NRW wird nach den Osterferien weiterhin Präsenz- und Distanzun- terricht für die Klassen 5-9 im Wechsel stattfinden. D. h. in der Woche vom 12.-16. April werden alle SuS der Gruppe A in Präsenz beschult, in der Woche vom 19.-23. April alle SuS der Gruppe B einer Klasse. In der ersten Woche nach den Osterferien erhält dann die Gruppe B weiter Distanzunterricht digital über IServ, in der zweiten Woche die Gruppe A der Klasse. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Dis- tanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet. Unterricht außerhalb des Klassenverbandes (WP I, Religion etc) darf es in diesen Jahrgangsstufen wei- terhin nicht geben! 2) In den Abschlussklassen, also der Klasse 10, wird der Unterricht am Montag, dem 12.04.21, wieder nach dem regulären Stundenplan inkl. der Sportnachmittage, ebenfalls mit halben Klassen allerdings begin- nend mit Gruppe B, aufgenommen! In dieser Woche hat die Gruppe A parallel weiterhin Distanzunter- richt. In der 16.KW (19.- 23.04.21) hat dann die Gruppe A Präsenzunterricht, die Gruppe B parallel Dist- anzunterricht... 3) Direkt zu Beginn der 1. Stunde, sowohl am 12. April als auch am 19. April, werden in allen Klassen Selbst-Testungen durch die SuS in der Regel beim Klassenlehrer durchgeführt (Ausnahme: Klasse 10a und 10c: die SuS haben erst in der 3. Stunde im Klassenverband Unterricht und führen den Test dann durch). Die Testung ist freiwillig, dennoch eigentlich unverzichtbar für einen regelmäßigen durchgehenden Schulbesuch aller SuS einer Klasse!! (Dennoch können Sie auch dieses Mal einer Testung widersprechen. Der Widerspruch muss bis freitags, 10.00 Uhr, per Mail beim Klassenlehrer/in vorliegen.) Alle weiteren Informationen zur Testung entnehmen Sie bitte dem Corona-Elternbrief Nr. 23 (s. unten). 4) Alle Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zu- hause nicht betreut werden können. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Un- terricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Freitag, 09.04.2021, per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung zu Betreuung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist er- forderlich. 5) Laut der Coronabetreuungsverordnung sind alle LuL sowie alle SuS verpflichtend im Schulgebäude und auf dem Schulhof MEDINZINISCHE Masken zu tragen (siehe §1 Absatz 3). Weiterhin gilt: „Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Ein schönes Wochenende und eine erholsame, hoffentlich schulfreie Zeit! Bis bald, bleibt Ihr/bleiben Sie gesund!! gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
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