Christoph-Stöver-Realschule, Oer-Erkenschwick
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Elternbrief 24

26/3/2021

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Elternbrief Nr. 24-


Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Oer-Erkenschwick, den 25.03.2021
ein letzter Elternbrief, bevor wir morgen alle in hoffentlich erholsame und möglichst Quarantäne freie Osterfe- rien gehen.... In der Schulmail von heute Abend wurden folgende Informationen zum Schulbetrieb nach den Os- terferien, gültig zunächst bis zum 23. April 2021, gegeben:
1) an den weiterführenden Schulen in NRW wird nach den Osterferien weiterhin Präsenz- und Distanzun- terricht für die Klassen 5-9 im Wechsel stattfinden. D. h. in der Woche vom 12.-16. April werden alle SuS der Gruppe A in Präsenz beschult, in der Woche vom 19.-23. April alle SuS der Gruppe B einer Klasse. In der ersten Woche nach den Osterferien erhält dann die Gruppe B weiter Distanzunterricht digital über IServ, in der zweiten Woche die Gruppe A der Klasse. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Dis- tanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet.
Unterricht außerhalb des Klassenverbandes (WP I, Religion etc) darf es in diesen Jahrgangsstufen wei-
terhin nicht geben!
2) In den Abschlussklassen, also der Klasse 10, wird der Unterricht am Montag, dem 12.04.21, wieder nach
dem regulären Stundenplan inkl. der Sportnachmittage, ebenfalls mit halben Klassen allerdings begin- nend mit Gruppe B, aufgenommen! In dieser Woche hat die Gruppe A parallel weiterhin Distanzunter- richt. In der 16.KW (19.- 23.04.21) hat dann die Gruppe A Präsenzunterricht, die Gruppe B parallel Dist- anzunterricht...
3) Direkt zu Beginn der 1. Stunde, sowohl am 12. April als auch am 19. April, werden in allen Klassen Selbst-Testungen durch die SuS in der Regel beim Klassenlehrer durchgeführt (Ausnahme: Klasse 10a und 10c: die SuS haben erst in der 3. Stunde im Klassenverband Unterricht und führen den Test dann durch).
Die Testung ist freiwillig, dennoch eigentlich unverzichtbar für einen regelmäßigen durchgehenden Schulbesuch aller SuS einer Klasse!!
(Dennoch können Sie auch dieses Mal einer Testung widersprechen. Der Widerspruch muss bis freitags, 10.00 Uhr, per Mail beim Klassenlehrer/in vorliegen.)
Alle weiteren Informationen zur Testung entnehmen Sie bitte dem Corona-Elternbrief Nr. 23 (s. unten).
4) Alle Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zu- hause nicht betreut werden können. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Un- terricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Freitag, 09.04.2021, per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung zu Betreuung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist er- forderlich.
5) Laut der Coronabetreuungsverordnung sind alle LuL sowie alle SuS verpflichtend im Schulgebäude und auf dem Schulhof MEDINZINISCHE Masken zu tragen (siehe §1 Absatz 3).
Weiterhin gilt:
„Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021.
Ein schönes Wochenende und eine erholsame, hoffentlich schulfreie Zeit! Bis bald, bleibt Ihr/bleiben Sie gesund!!
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
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Elternbrief Nr. 23

16/3/2021

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Elternbrief Nr. 23-
​Oer-Erkenschwick, den 16.03.2021
 
 
Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte
 
mit diesem Elternbrief erhalten Sie Informationen zu den von der Landesregierung geplanten Testungen der Schüler/innen, die noch vor den Osterferien beginnen sollen:
 
1) Die Testungen werden zunächst bis Ostern stets freitags direkt zu Beginn der 1. Stunde durchgeführt (Ausnahme: Klasse 10a und 10c, da haben die SuS erst in der 3. Stunde im Klassenverband Unterricht und führen den Test in dieser Stunde durch). Noch ist allerdings nicht klar, ob die Test-Kits jetzt Freitag bereits vorliegen!??
2) Die Testung ist freiwillig!! D.h. Sie können einer Testung Ihrer Kinder widersprechen. Sie finden ein Muster für eine Widerspruchserklärung auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests . Der Widerspruch muss stets bis donnerstags, 14.00 Uhr, per Mail/Brief beim Klassenlehrer/in vorliegen!!
Dann haben die Klassenlehrer/innen noch die Möglichkeit, diese Information an den Fachlehrer/in, der Freitagmorgen den Test durchführen wird, rechtzeitig weiterzugeben.
3) Die Testung wird angeleitet von den Fachlehrern/innen, die vom Land NRW mit Materialien/Hinweisen zur Durchführung ausgestattet wurden. Die Lehrer/innen geben jedoch bei der Durchführung KEINE Hilfestellungen (Teströhrchen befüllen, beim Abstrich helfen etc). Sie kontrollieren lediglich nach 15-20 Minuten das Ergebnis der Testung und dokumentieren dieses.
4) Während der Testung wird durchgängig auf den Abstand der Schüler/innen, die Handhygiene und die Lüftung des Klassenraumes geachtet!
5) Sollte in der Lerngruppe ein/e Schüler/in ein positives Testergebnis erhalten, stellt dieses einen begründeten Verdachtsfall dar. Dann werden Sie, liebe Eltern, umgehend von uns informiert und gebeten, Ihr Kind abzuholen, um beim Hausarzt das positive Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen oder zu widerlegen. In dieser Zeit sollte sich der/die Schüler/in in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.
 
Weiterhin gilt: 
„Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021.
Ein weiterer Hinweis: Die Rückmeldung zur Edkimo-Umfrage „Distanzunterricht“ habe ich heute morgen direkt mit dem Ergebnis-Link an die Schüler/innen selbst verschickt.
 
Sollten noch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an. 
 
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
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Elternbrief Nr. 22

5/3/2021

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Oer-Erkenschwick, den 05.03.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der Christoph-Stöver- Realschule,
im Folgenden die neusten Informationen des MSB NRW in Kurzform:
a) Die Landesregierung hat am heutigen Tag entschieden, dass an den weiterführenden Schulen in NRW ab dem 15.03.21 Präsenz- und Distanzunterricht für die Klassen 5-9 im Wechsel stattfinden wird. D. h. in der nächsten Woche werden Ihre Kinder wie bislang in Distanz beschult, erhalten aber zeitgleich per Mail über die Klassenlehrer/innen alle Informationen zum Schulbeginn (inkl. Gruppeneinteilung) am 15.03.21.
  1. b)  Das Schülerbetriebspraktikum derKl.9 wird um eine Woche verschoben, es beginnt nun am 15.03.21. Bitte informieren Sie bzw. Ihre Kinder am Montag direkt den Praktikumsbetrieb darüber. In der Woche vom 08.- 12.03.21 werden die SuS dieser Jgst. weiter in Distanz in allen Fächern beschult, allerdings mit wiederholenden und vertiefenden Aufgaben, denn im Einzelfall kann auf Wunsch der Eltern und beim Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe das Schülerbetriebspraktikum bereits am kommenden Montag, 08.03.21, wie geplant begonnen werden. Wenn Sie und Ihre Kinder dieses wünschen, bitte ich Sie, am Wochenende per Mail Kontakt zu Fr. Schuckenberg (ilka.schuckenberg@csr-o-e.de) aufzunehmen.
  2. c)  Der1.Berufsfelderkundungstag(BFETag)am26.03.21fürdieKlasse8entfälltleiderebenfalls.
  3. d)  Die Edkimo Umfrage zum Distanzunterricht endete am gestrigen Tag. Nun werden die Ergebnisse
    verglichen, ausgewertet etc.. In den nächsten Wochen erhalten Sie alle dazu einen Infobrief.
    Zur Thematik „Rückmeldungen“ möchte ich darauf hinweisen, dass wir LuL Rückmeldungen in verschiedenen Formen geben: a) individuell, b) im Chat, c) als Gruppenrückmeldung oder d) live in einer Videokonferenz. Schriftliche individuelle Rückmeldungen zu allen abgegebenen Aufgaben in jedem Fach in jeder Woche sind nicht leistbar! Wenn die SuS im Wechselunterricht sind, erhalten sie natürlich eine Rückmeldung in der Woche, wo sie im Präsenzunterricht sind.

  4. e)  Hinweisen möchte ich bezüglich der Video-oder Audiokonferenzen darauf, dass die Teilnahme an den Konferenzen nur den SuS erlaubt ist. Eltern und Erziehungsberechtigte dürfen nur nach Absprache mit der Lehrkraft daran teilnehmen. Aufnahmen von Bild und/oder Ton im Livestream sind untersagt und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da der Mitschnitt einen Verstoß gegen die EU-DSGVO2 (Datenschutzverordnung) darstellt.
  5. f)  Alle Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zuhause nicht betreut werden können. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Freitag, 12.03.2021, 11.00 Uhr, telefonisch (02368- 4300) und per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung zu Betreuung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich. Diesen Schriftsatz sollten Sie per Mail zeitgleich an die Schule schicken.
  6. g) Laut der Coronabetreuungsverordnung sind alle LuL sowie alle SuS verpflichtend im Schulgebäude und auf dem Schulhof MEDINZINISCHE Masken zu tragen (siehe §1 Absatz 3). Alltagsmasken sind NICHT mehr erlaubt.
Sollten dennoch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule

Schulanschrift:
Christoph-Stöver-Realschule • Christoph-Stöver-Str. 2 • 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 0 23 68 / 43 00 • Fax: 0 23 68 / 5 13 66 • E-Mail: 161706@schule.nrw.de
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Elternbrief Nr. 21

12/2/2021

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12.02.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der Christoph-Stöver-Realschule,

sicherlich geht es Ihnen/ Euch wie uns: die äußeren Umstände erschweren nach wie vor unser Leben und auch die zahlreichen Sonnenstrahlen und der schöne Schnee lenken nur bedingt ab... Im Folgenden die neusten Informationen des MSB NRW in Kurzform:
a) Die Landesregierung hat am gestrigen Tag entschieden, dass an den weiterführenden Schulen in NRW ab

dem 14.02.21 weiterhin kein Präsenzunterricht für die Klassen 5-9 stattfinden wird.
In diesen Jahrgangstufen wird der Unterricht weiterhin als Distanzunterricht erteilt, d.h. die SuS werden digital über IServ beschult. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet.
  1. b)  In den Abschlussklassen, also der Klasse 10, wird der Unterricht ab Montag, dem 22.02.21, wieder nach Stundenplan inkl. der Sportnachmittage, allerdings mit halben Klassen, aufgenommen!
    Der Unterricht beginnt mit der Gruppe A am 22.02.21, in dieser Woche hat die Gruppe B parallel weiterhin Distanzunterricht. In der 09.KW (01.- 05.03.21) hat dann die Gruppe B Präsenzunterricht, die Gruppe A parallel Distanzunterricht.... Die Gruppenaufteilung erfolgt nach dem Alphabet, alles Weitere erfahren Sie und Ihre Kinder von den Klassenlehrern oder der Klassenlehrerin.
  2. c)  Die Anzahl der Klassenarbeiten im 2. Halbjahr dieses Sj wird in allen Jahrgangsstufen auf zwei reduziert, wobei die ZP 10 in den Kl. 10 eine dieser zwei Arbeiten darstellt. Die Klassenarbeiten sollen erst nach einer längeren Zeit des Präsenzunterrichtes geschrieben werden.
  3. d)  Die Lernstandserhebung der Klassen 8 wird vom März in den September verschoben (dann also Kl. 9).
  4. e)  Klassenfahrtendürfenbiszum05.Juli2021nichtstattfinden.
  5. f)  Alle Elemente der beruflichen Orientierung finden in der Zeit des Distanzunterrichtes (zunächst bis zum
    07.03.21) nur in digitaler Form statt. Bzgl. der Durchführung des Schülerbetriebspraktikums lässt sich derzeit nur die Aussage machen, dass es planmäßig stattfindet! Alles Weitere wird am (nach dem) 03.03.21 in der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz entschieden.
  6. g)  Alle Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zuhause nicht betreut werden können. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Freitag, 19.02.2021, 11.00 Uhr, telefonisch (02368- 4300) und per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung zu Betreuung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich. Diesen Schriftsatz sollten Sie per Mail zeitgleich an die Schule schicken.
    Dennoch sind alle Eltern bundesweit aufgerufen, ihre Kinder-soweit möglich- zuhause zu betreuen, um so
    einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
  7. h)  Die Endgeräte für bedürftige SuS, die diesen leihweise in Zeiten des Distanzunterrichtes zur Verfügung
    gestellt werden können, stehen nach wie vor zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich weiterhin telefonisch an uns.
Sollten dennoch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
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Elternbrief Nr. 20

28/1/2021

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-Elternbrief Nr. 20-
 
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der Christoph-Stöver-Realschule,
 
leider hat sich die Pandemie-Lage weiter verschärft, Sie werden es den Pressemitteilungen selbst entnommen haben, hier nun die neusten Informationen aus dem heute erhaltenen Informationsbrief von Herrn Richter.
 
a)  Die Landesregierung hat am Dienstag entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in NRW bis zum 14.02.2021 kein Präsenzunterricht stattfinden wird!! 
In den Jahrgangstufen 5 bis 10 wird der Unterricht weiterhin als Distanzunterricht erteilt, d.h. die SuS werden digital über IServ beschult. Es ist daher wichtig, dass Ihre Kinder täglich die in IServ gestellten Aufgaben abrufen und an den angekündigten Videokonferenzen etc. teilnehmen.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht und der obligatorische Distanzunterricht in den Klassen 5-10 sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause inkl. der Teilnahme an Videokonferenzen ist Pflicht für alle Schüler/innen! Wir bitten Sie eindringlich, dieses im Blick zu haben! Ergebnisse des Distanzlernens werden von den Lehrern/innen eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet.
b)  Klassenarbeiten oder mündliche Prüfungen werden bis zum 14.02.21 nicht geschrieben bzw. durchgeführt. Diese Regelung gilt auch für die Abschlussklassen.
c)  Bezugnehmend auf die Schulmail vom 19.01.2021 steht ebenso fest, dass Rosenmontag, 15.02.21 und Veilchendienstag, 16.02.2021, auch in diesem Jahr unterrichtsfreie Tage sind. D.h. an diesen Tagen findet sowohl kein Distanzunterricht als auch keine Betreuung (siehe Punkt d)) statt!
d)  Alle Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zuhause nicht betreut werden können.
Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!!
Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Montag, 01.02.2020, 11.00 Uhr, telefonisch (02368-4300) und per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung Betreuung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich. Diesen Schriftsatz sollten Sie per Mail zeitgleich an die Schule schicken. 
Dennoch sind alle Eltern bundesweit aufgerufen, ihre Kinder-soweit möglich- zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
e)  Nähere Informationen zur Zeugnisübergabe am Ende des 1. Halbjahres werden Sie im Laufe dieser Woche von den Klassenlehrern/innen erhalten haben. 
f)   Den neuen Stundenplan, gültig ab Montag, 01.02.2021, erhalten ihre Kinder ebenfalls über die Klassenlehrer/innen.
g)  Die Endgeräte für bedürftige SuS, die diesen leihweise in Zeiten des Distanzunterrichtes zur Verfügung gestellt werden können, stehen nach wie vor für diejenigen zur Verfügung, die den Bedarf im August angemeldet haben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich weiterhin telefonisch an uns.
h)  Das Schulsekretariat und die Schulleitung erreichen Sie täglich in der Zeit von 8.30-13.00 Uhr.
 
Sollten dennoch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an.
 
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
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Elternbrief Nr. 19

7/1/2021

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-Elternbrief Nr. 19-

Oer-Erkenschwick, den 07.01.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der Christoph-Stöver-Realschule, zunächst wünschen wir Ihnen und Euch allen ein gutes und gesundes neues Jahr!
Leider hat sich die Pandemie-Lage weiter verschärft, Sie werden es den Pressemitteilungen selbst entnommen haben, hier nun die neusten Informationen aus dem heute erhaltenen Informationsbrief von Herrn Richter.
  1. a)  Die Landesregierung hat am gestrigen Tag entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in NRW bis zum 31.01.2021 kein Präsenzunterricht stattfinden wird!!
    In den Jahrgangstufen 5 bis 10 wird der Unterricht ab nächster Woche beginnend am Montag, 11.01.21, als Distanzunterricht erteilt, d.h. die SuS werden digital über IServ beschult. Es ist daher wichtig, dass Ihre Kinder täglich die in IServ gestellten Aufgaben abrufen und an den angekündigten Videokonferenzen teilnehmen.
    Die Befreiung vom Präsenzunterricht und der obligatorische Distanzunterricht in den Klassen 5-10 sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist Pflicht für alle Schüler/innen ab dieser Woche! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet.
  2. b)  Klassenarbeiten oder mündliche Prüfungen werden bis zum 31.01.21 nicht mehr geschrieben bzw. durchgeführt. Diese Regelung gilt auch für die Abschlussklassen.
  3. c)  AlleElternvonSchüler/innenderJahrgangsstufen5-6habendieMöglichkeitihreKindernachverbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zuhause nicht betreut werden können.
    Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!!

    Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Samstag, 09.01.2020, 13.00 Uhr, telefonisch (02368- 4300) und per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung Betreuung bis zum 31.01.21“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich. Diesen Schriftsatz sollten Sie per Mail zeitgleich an die Schule schicken.
    Dennoch sind alle Eltern bundesweit aufgerufen, ihre Kinder-soweit möglich- zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
  4. d)  Der „Tag der offenen Tür“ am 16.01.21 entfällt, ebenso wie die Vorbereitungen für das Projekt „Greenschwick“ bis zum 01.02.2021.
  5. e)  Die Endgeräte für bedürftige SuS, die diesen leihweise in Zeiten des Distanzunterrichtes zur Verfügung gestellt werden können, stehen ab Montag, 11.01.21, bedingt und in Einzelfällen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich ab Montag telefonisch an uns.
  6. f)  Das Schulsekretariat und die Schulleitung erreichen Sie täglich in der Zeit von 8.30-13.00 Uhr.
Sollten dennoch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule

Schulanschrift:
Christoph-Stöver-Realschule • Christoph-Stöver-Str. 2 • 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 0 23 68 / 43 00 • Fax: 0 23 68 / 5 13 66 • E-Mail: 161706@schule.nrw.de
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Elternbrief Nr. 18

11/12/2020

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... was der erneuete Lockown für Sie und Ihre Kinder bedeutet...

Oer-Erkenschwick, den 12.12.2020
-Elternbrief Nr. 18-
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Christoph-Stöver-Realschule,

nach der Pressemitteilung heute Mittag nun die neusten Informationen aus dem gerade erhaltenen Informationsbrief von Herrn Richter.
a) Die Landesregierung hat am heutigen Vormittag entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in NRW auch am 07. und 08. Januar unterrichtsfrei sein wird.
Alle Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben aber die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung am 07.01. und/oder 08. 01.2020 in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule und im Anschluss in der OGS in der Zeit von 13.00-16.00 Uhr betreuen zu lassen.

Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!!
Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Montag, 21.12.2020, 13.00 Uhr, telefonisch und per Mail an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Not-Betreuung Weihnachten“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich. Diesen Schriftsatz sollten Sie per Post oder Mail zeitgleich an die Schule schicken.

b) Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Sie, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, zeigen der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. D.h. Sie schreiben bitte den Klassenlehrer/innen eine Mail über IServ, ab wann Sie Ihre Kinder vom Schulunterricht befreien möchten. Diese Mail muss spätestens am Vortag bis 18.00 Uhr beim Klassenlehrer/in eingegangen sein. Eine nachträgliche Wieder-Teilnahme am Präsenzunterricht ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht mehr möglich!!

c) In In den Jahrgangstufen 8 bis 10 wird der Unterrich tnächste Wochen nur als Distanzunterricht erteilt, d.h.die SuS müssen nicht zur CSR, sondern werden digital über IServ beschult. Ausnahme: Schüler/innen mit Förderbedarf, in diesem Fall werden individuelle Regelungen durch Herrn Bork abgesprochen.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 5 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht in den Klassen 8-10 sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist Pflicht für all diese Schüler/innen in dieser Woche!
d) Klassenarbeiten oder sonstige Prüfungen können planmäßig oder zu gesonderten Terminen in allen Jahrgangsstufen geschrieben bzw. durchgeführt werden. Die Schüler/innen müssen dann, auch wenn Sie im Übrigen vom Präsenzunterricht befreit worden sind, für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Die konkreten Termine erhalten Ihre Kinder über IServ.
Sollten noch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule

Schulanschrift:
Christoph-Stöver-Realschule • Christoph-Stöver-Str. 2 • 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 0 23 68 / 43 00 • Fax: 0 23 68 / 5 13 66 • E-Mail: 161706@schule.nrw.de
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Elternbrief Nr. 17

5/12/2020

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Christoph-Stöver-Realschule Städtische Schule der Sekundarstufe I Oer-Erkenschwick
Oer-Erkenschwick, den 02.12.2020
-Elternbrief Nr. 17-
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Christoph-Stöver-Realschule,

nachdem nun die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW veröffentlicht wurde, erhalten Sie hiermit alles schulisch Relevante daraus und aus den letzten Informationsbriefen von Herrn Richter.
  1. a)  DieLandesregierunghatentschieden,dassandenöffentlichenSchuleninNRWam21.und22.Dezember unterrichtsfrei sein wird.
    Alle Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben aber die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung am 21.12. und/oder 22. 12.2020 in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule und im Anschluss in der OGS in der Zeit von 13.00-16.00 Uhr betreuen zu lassen.

    Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!!
    Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Montag, 14.12.2020, 13.00 Uhr, telefonisch oder per Mail an der CSR an.
    Auch die schriftliche Meldung (Vorlage „Not-Betreuung Weihnachten“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich. Diesen Schriftsatz sollte Ihr Kind spätestens am Montag, den 14.12.20, im Sekretariat abgeben.

  2. b)  ZumSchulbetriebhabendieBundeskanzlerinunddieRegierungschefs/innenderLändererneutbekräftigt, dass die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs an den Schulen „höchste Bedeutung“ hat. Das bedeutet konkret, es ergeben sich für die Schulen in NRW keine unmittelbaren Veränderungen! Erst wenn das Pandemiegeschehen an einer konkreten Schule dazu führt, dass Präsenzunterricht nicht mehr in ausreichendem Maß erteilt werden kann, richtet die Schule in Absprache mit der Bezirksregierung, dem Gesundheitsamt und der Stadt Distanzunterricht für die älteren Schüler (Kl. 8 und 9) dieser Schule ein. Abschlussjahrgänge sollen möglichst nicht in Distanz beschult werden.
  3. c)  Sportunterricht soll weiter stattfinden. An unserer Schule wird er entweder im Freien bzw. in halben Gruppen in der Turnhalle durchgeführt. Die Hallennutzung ist mit dem Schulträger abgestimmt, die Turnhalle wurde für den Sportunterricht freigegeben. In einzelnen Klassen ist eine Teilung leider nicht möglich, da werden weiterhin Alternativen im Freien (Haard-Spaziergang etc) genutzt bzw. Sporttheorie unterrichtet.
  4. d)  Schulveranstaltungen wie Tage der offenen Tür und Elternabende unter Beteiligung von Personen, die weder an noch für die Schule pädagogisch tätig sind, dürfen laut CoronaSchVO bis zum 20.12.2020 nicht durchgeführt werden. Dennoch hoffen wir derzeit, unseren Tag der offenen Tür am 16.01.2021 durchführen zu können.....!?? Wir werden Sie nach den Weihnachtsferien darüber informieren!
  5. e)  Aktivitäten außerschulischer Partner mit Schulen sind weiterhin zulässig und vor allem im Bereich der Beruflichen Orientierung gewünscht, wie beispielsweise in dieser Woche die Durchführung der Potenzialanalyse der Kl. 8, das Theaterprojekt der Kl. 7 etc. Sie dürfen auch außerhalb des Schulgeländes stattfinden.
Sollten noch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an.
Ansonsten wünschen wir Ihnen und Ihren Kindern eine ruhige und besinnliche Adventszeit. Bleiben Sie gesund!
Im Namen des Kollegiums und der Schulleitung
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule

Schulanschrift:
Christoph-Stöver-Realschule • Christoph-Stöver-Str. 2 • 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 0 23 68 / 43 00 • Fax: 0 23 68 / 5 13 66 • E-Mail: 161706@schule.nrw.de
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Elternbrief Nr. 16

10/11/2020

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Christoph-Stöver-Realschule,
analog zum Frühjahr 2020 haben wir in der Lehrerkonferenz am 02.11.2020 folgende Entscheidung bzgl. der Klassenlehrer- und Fachlehrersprechtage getroffen:
a) Es wird erneut keinen Klassenlehrer- und keinen Fachlehrersprechtag in der alt bekannten Form mit persönlichem Kontakt geben. Sie werden über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes folgendermaßen informiert:
• Alle Fachlehrer/innen werden die Leistungsstände ihrer Lerngruppen/ Klassen (Stichtag:
Leistungsstand am 16.11.2020) dem Klassenlehrer/in bis zum 20.11.20 schicken.
• Der/Die Klassenlehrer/in erstellt aus allen Mitteilungen einen Gesamtüberblick für
jede/n Schüler/in seiner Klasse.
• Der Klassenlehrer/in führt in der Zeit vom 23.11-27.11.20 einen telefonischen
Klassenlehrersprechtag durch; dabei gibt es zwei Varianten:
1. Variante: der Klassenlehrer/in ruft die Eltern/Erziehungsberechtigten an und hinterlässt bei Abwesenheit eine Rückrufbitte.
2. Variante: der Klassenlehrer/in teilt Ihnen über IServ Zeitfenster für telefonische Sprechzeiten mit, in denen Sie dann Kontakt mit ihm/ihr aufnehmen können. Bitte gucken Sie daher regelmäßig in den IServ Account Ihres Kindes.
b) Haben Sie darüber hinaus den Wunsch, mit einzelnen Fachlehrern zu sprechen, sollten Sie den Fachlehrern eine Mail mit Angabe der Telefonnummer, unter der sie zu erreichen sind, an die IServ Adresse schreiben. Die IServ Adresse setzt sich folgendermaßen zusammen: Vorname.Nachname@csr-o-e.de . Dann nehmen die Fachlehrer/innen telefonisch oder per Mail Kontakt zu Ihnen auf.
Des Weiteren gelten nach wie vor die Informationen der vorherigen Elternbriefe, die Sie weiterhin auf unserer Homepage finden!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
Schulanschrift:
Christoph-Stöver-Realschule • Christoph-Stöver-Str. 2 • 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 0 23 68 / 43 00 • Fax: 0 23 68 / 5 13 66 • E-Mail: 161706@schule.nrw.de
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Elternbrief Nr. 15

31/10/2020

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien gesund sind und freuen uns, dass die erneute Maskenpflicht im Unterricht und auf dem Schulgelände/-gebäude von den meisten unser Schüler/innen sehr ernst genommen wird und sie sich an die aktuell geltenden Regeln halten!

Das regelmäßige Lüften sorgt für „frische ,aber gut durchlüftete“ Räume, was einige Schüler/innen dazu veran- lasst hat, sich kuschelige Decken mitzubringen. Kein Problem!!
Mit den Herbstferien haben wir unsere altbewährte Lernplattform Lo-net verlassen und sind zu IServ gewech- selt! Etliche Klassen haben die neue Plattform IServ bereits im Fachunterricht kennengelernt.
Dort finden Sie zukünftig alle Informationen, die aktuellen Elternbriefe etc.

Sehr wichtig: die aktuelle Corona-Schutzverordnung und die Empfehlung des Kreises RE veranlassen uns dazu,
  1. a)  nach Rücksprache mit den Schulleitungen aller weiterführenden Schulen O.E. den Infoabend für die El- tern der Klassen 4 am 17.11.2020 abzusagen und unseren Tag der offenen Tür vom 21. November 2020
    auf den 16.01.2021 (an allen drei Schulen) zu verlegen. Hoffentlich mit Schüler/innen-Beteiligung....!?? Das hat zur Folge, dass Ihre Kinder am 23. November regulären Unterricht nach dem neuen Stundenplan (gültig ab dem 03.11.2020) haben.
  2. b)  Der Sportunterricht wird ab nächster Woche in den Randstunden bzw. am Nachmittag nur noch mit der halben Klasse in der Turnhalle durchgeführt (die andere Hälfte hat unterrichtsfrei). Die Klassen- bzw. Sportlehrer informieren Ihre Kinder über die genaue Regelung.
    Der übrige Sportunterricht wird in anderer Form und nicht in der Turnhalle durchgeführt. Auch darüber informieren die Sportlehrer Ihre Kinder in der nächsten Woche.
Im Namen des Kollegiums und der Schulleitung wünsche ich Ihnen ein erholsames Wochenende. Sollten noch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an.
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
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