Elternbrief Nr. 24-
Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, Oer-Erkenschwick, den 25.03.2021 ein letzter Elternbrief, bevor wir morgen alle in hoffentlich erholsame und möglichst Quarantäne freie Osterfe- rien gehen.... In der Schulmail von heute Abend wurden folgende Informationen zum Schulbetrieb nach den Os- terferien, gültig zunächst bis zum 23. April 2021, gegeben: 1) an den weiterführenden Schulen in NRW wird nach den Osterferien weiterhin Präsenz- und Distanzun- terricht für die Klassen 5-9 im Wechsel stattfinden. D. h. in der Woche vom 12.-16. April werden alle SuS der Gruppe A in Präsenz beschult, in der Woche vom 19.-23. April alle SuS der Gruppe B einer Klasse. In der ersten Woche nach den Osterferien erhält dann die Gruppe B weiter Distanzunterricht digital über IServ, in der zweiten Woche die Gruppe A der Klasse. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Dis- tanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet. Unterricht außerhalb des Klassenverbandes (WP I, Religion etc) darf es in diesen Jahrgangsstufen wei- terhin nicht geben! 2) In den Abschlussklassen, also der Klasse 10, wird der Unterricht am Montag, dem 12.04.21, wieder nach dem regulären Stundenplan inkl. der Sportnachmittage, ebenfalls mit halben Klassen allerdings begin- nend mit Gruppe B, aufgenommen! In dieser Woche hat die Gruppe A parallel weiterhin Distanzunter- richt. In der 16.KW (19.- 23.04.21) hat dann die Gruppe A Präsenzunterricht, die Gruppe B parallel Dist- anzunterricht... 3) Direkt zu Beginn der 1. Stunde, sowohl am 12. April als auch am 19. April, werden in allen Klassen Selbst-Testungen durch die SuS in der Regel beim Klassenlehrer durchgeführt (Ausnahme: Klasse 10a und 10c: die SuS haben erst in der 3. Stunde im Klassenverband Unterricht und führen den Test dann durch). Die Testung ist freiwillig, dennoch eigentlich unverzichtbar für einen regelmäßigen durchgehenden Schulbesuch aller SuS einer Klasse!! (Dennoch können Sie auch dieses Mal einer Testung widersprechen. Der Widerspruch muss bis freitags, 10.00 Uhr, per Mail beim Klassenlehrer/in vorliegen.) Alle weiteren Informationen zur Testung entnehmen Sie bitte dem Corona-Elternbrief Nr. 23 (s. unten). 4) Alle Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zu- hause nicht betreut werden können. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Un- terricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Freitag, 09.04.2021, per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung zu Betreuung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist er- forderlich. 5) Laut der Coronabetreuungsverordnung sind alle LuL sowie alle SuS verpflichtend im Schulgebäude und auf dem Schulhof MEDINZINISCHE Masken zu tragen (siehe §1 Absatz 3). Weiterhin gilt: „Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Ein schönes Wochenende und eine erholsame, hoffentlich schulfreie Zeit! Bis bald, bleibt Ihr/bleiben Sie gesund!! gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
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Elternbrief Nr. 23-
Oer-Erkenschwick, den 16.03.2021 Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte mit diesem Elternbrief erhalten Sie Informationen zu den von der Landesregierung geplanten Testungen der Schüler/innen, die noch vor den Osterferien beginnen sollen: 1) Die Testungen werden zunächst bis Ostern stets freitags direkt zu Beginn der 1. Stunde durchgeführt (Ausnahme: Klasse 10a und 10c, da haben die SuS erst in der 3. Stunde im Klassenverband Unterricht und führen den Test in dieser Stunde durch). Noch ist allerdings nicht klar, ob die Test-Kits jetzt Freitag bereits vorliegen!?? 2) Die Testung ist freiwillig!! D.h. Sie können einer Testung Ihrer Kinder widersprechen. Sie finden ein Muster für eine Widerspruchserklärung auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests . Der Widerspruch muss stets bis donnerstags, 14.00 Uhr, per Mail/Brief beim Klassenlehrer/in vorliegen!! Dann haben die Klassenlehrer/innen noch die Möglichkeit, diese Information an den Fachlehrer/in, der Freitagmorgen den Test durchführen wird, rechtzeitig weiterzugeben. 3) Die Testung wird angeleitet von den Fachlehrern/innen, die vom Land NRW mit Materialien/Hinweisen zur Durchführung ausgestattet wurden. Die Lehrer/innen geben jedoch bei der Durchführung KEINE Hilfestellungen (Teströhrchen befüllen, beim Abstrich helfen etc). Sie kontrollieren lediglich nach 15-20 Minuten das Ergebnis der Testung und dokumentieren dieses. 4) Während der Testung wird durchgängig auf den Abstand der Schüler/innen, die Handhygiene und die Lüftung des Klassenraumes geachtet! 5) Sollte in der Lerngruppe ein/e Schüler/in ein positives Testergebnis erhalten, stellt dieses einen begründeten Verdachtsfall dar. Dann werden Sie, liebe Eltern, umgehend von uns informiert und gebeten, Ihr Kind abzuholen, um beim Hausarzt das positive Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen oder zu widerlegen. In dieser Zeit sollte sich der/die Schüler/in in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Weiterhin gilt: „Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Ein weiterer Hinweis: Die Rückmeldung zur Edkimo-Umfrage „Distanzunterricht“ habe ich heute morgen direkt mit dem Ergebnis-Link an die Schüler/innen selbst verschickt. Sollten noch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an. gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule Oer-Erkenschwick, den 05.03.2021 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der Christoph-Stöver- Realschule, im Folgenden die neusten Informationen des MSB NRW in Kurzform: a) Die Landesregierung hat am heutigen Tag entschieden, dass an den weiterführenden Schulen in NRW ab dem 15.03.21 Präsenz- und Distanzunterricht für die Klassen 5-9 im Wechsel stattfinden wird. D. h. in der nächsten Woche werden Ihre Kinder wie bislang in Distanz beschult, erhalten aber zeitgleich per Mail über die Klassenlehrer/innen alle Informationen zum Schulbeginn (inkl. Gruppeneinteilung) am 15.03.21.
Mit freundlichen Grüßen gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule Schulanschrift: Christoph-Stöver-Realschule • Christoph-Stöver-Str. 2 • 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 0 23 68 / 43 00 • Fax: 0 23 68 / 5 13 66 • E-Mail: 161706@schule.nrw.de ![]()
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12.02.2021 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der Christoph-Stöver-Realschule, sicherlich geht es Ihnen/ Euch wie uns: die äußeren Umstände erschweren nach wie vor unser Leben und auch die zahlreichen Sonnenstrahlen und der schöne Schnee lenken nur bedingt ab... Im Folgenden die neusten Informationen des MSB NRW in Kurzform: a) Die Landesregierung hat am gestrigen Tag entschieden, dass an den weiterführenden Schulen in NRW ab dem 14.02.21 weiterhin kein Präsenzunterricht für die Klassen 5-9 stattfinden wird. In diesen Jahrgangstufen wird der Unterricht weiterhin als Distanzunterricht erteilt, d.h. die SuS werden digital über IServ beschult. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet.
Mit freundlichen Grüßen gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule ![]()
-Elternbrief Nr. 20- Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der Christoph-Stöver-Realschule, leider hat sich die Pandemie-Lage weiter verschärft, Sie werden es den Pressemitteilungen selbst entnommen haben, hier nun die neusten Informationen aus dem heute erhaltenen Informationsbrief von Herrn Richter. a) Die Landesregierung hat am Dienstag entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in NRW bis zum 14.02.2021 kein Präsenzunterricht stattfinden wird!! In den Jahrgangstufen 5 bis 10 wird der Unterricht weiterhin als Distanzunterricht erteilt, d.h. die SuS werden digital über IServ beschult. Es ist daher wichtig, dass Ihre Kinder täglich die in IServ gestellten Aufgaben abrufen und an den angekündigten Videokonferenzen etc. teilnehmen. Die Befreiung vom Präsenzunterricht und der obligatorische Distanzunterricht in den Klassen 5-10 sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause inkl. der Teilnahme an Videokonferenzen ist Pflicht für alle Schüler/innen! Wir bitten Sie eindringlich, dieses im Blick zu haben! Ergebnisse des Distanzlernens werden von den Lehrern/innen eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet. b) Klassenarbeiten oder mündliche Prüfungen werden bis zum 14.02.21 nicht geschrieben bzw. durchgeführt. Diese Regelung gilt auch für die Abschlussklassen. c) Bezugnehmend auf die Schulmail vom 19.01.2021 steht ebenso fest, dass Rosenmontag, 15.02.21 und Veilchendienstag, 16.02.2021, auch in diesem Jahr unterrichtsfreie Tage sind. D.h. an diesen Tagen findet sowohl kein Distanzunterricht als auch keine Betreuung (siehe Punkt d)) statt! d) Alle Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zuhause nicht betreut werden können. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Montag, 01.02.2020, 11.00 Uhr, telefonisch (02368-4300) und per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung Betreuung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich. Diesen Schriftsatz sollten Sie per Mail zeitgleich an die Schule schicken. Dennoch sind alle Eltern bundesweit aufgerufen, ihre Kinder-soweit möglich- zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. e) Nähere Informationen zur Zeugnisübergabe am Ende des 1. Halbjahres werden Sie im Laufe dieser Woche von den Klassenlehrern/innen erhalten haben. f) Den neuen Stundenplan, gültig ab Montag, 01.02.2021, erhalten ihre Kinder ebenfalls über die Klassenlehrer/innen. g) Die Endgeräte für bedürftige SuS, die diesen leihweise in Zeiten des Distanzunterrichtes zur Verfügung gestellt werden können, stehen nach wie vor für diejenigen zur Verfügung, die den Bedarf im August angemeldet haben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich weiterhin telefonisch an uns. h) Das Schulsekretariat und die Schulleitung erreichen Sie täglich in der Zeit von 8.30-13.00 Uhr. Sollten dennoch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an. Mit freundlichen Grüßen gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule ![]()
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-Elternbrief Nr. 19- Oer-Erkenschwick, den 07.01.2021 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der Christoph-Stöver-Realschule, zunächst wünschen wir Ihnen und Euch allen ein gutes und gesundes neues Jahr! Leider hat sich die Pandemie-Lage weiter verschärft, Sie werden es den Pressemitteilungen selbst entnommen haben, hier nun die neusten Informationen aus dem heute erhaltenen Informationsbrief von Herrn Richter.
Mit freundlichen Grüßen gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule Schulanschrift: Christoph-Stöver-Realschule • Christoph-Stöver-Str. 2 • 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 0 23 68 / 43 00 • Fax: 0 23 68 / 5 13 66 • E-Mail: 161706@schule.nrw.de ![]()
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... was der erneuete Lockown für Sie und Ihre Kinder bedeutet...Oer-Erkenschwick, den 12.12.2020 -Elternbrief Nr. 18- Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Christoph-Stöver-Realschule, nach der Pressemitteilung heute Mittag nun die neusten Informationen aus dem gerade erhaltenen Informationsbrief von Herrn Richter. a) Die Landesregierung hat am heutigen Vormittag entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in NRW auch am 07. und 08. Januar unterrichtsfrei sein wird. Alle Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben aber die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung am 07.01. und/oder 08. 01.2020 in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule und im Anschluss in der OGS in der Zeit von 13.00-16.00 Uhr betreuen zu lassen. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Montag, 21.12.2020, 13.00 Uhr, telefonisch und per Mail an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Not-Betreuung Weihnachten“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich. Diesen Schriftsatz sollten Sie per Post oder Mail zeitgleich an die Schule schicken. b) Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen: In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Sie, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, zeigen der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. D.h. Sie schreiben bitte den Klassenlehrer/innen eine Mail über IServ, ab wann Sie Ihre Kinder vom Schulunterricht befreien möchten. Diese Mail muss spätestens am Vortag bis 18.00 Uhr beim Klassenlehrer/in eingegangen sein. Eine nachträgliche Wieder-Teilnahme am Präsenzunterricht ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht mehr möglich!! c) In In den Jahrgangstufen 8 bis 10 wird der Unterrich tnächste Wochen nur als Distanzunterricht erteilt, d.h.die SuS müssen nicht zur CSR, sondern werden digital über IServ beschult. Ausnahme: Schüler/innen mit Förderbedarf, in diesem Fall werden individuelle Regelungen durch Herrn Bork abgesprochen. Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 5 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht in den Klassen 8-10 sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist Pflicht für all diese Schüler/innen in dieser Woche! d) Klassenarbeiten oder sonstige Prüfungen können planmäßig oder zu gesonderten Terminen in allen Jahrgangsstufen geschrieben bzw. durchgeführt werden. Die Schüler/innen müssen dann, auch wenn Sie im Übrigen vom Präsenzunterricht befreit worden sind, für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Die konkreten Termine erhalten Ihre Kinder über IServ. Sollten noch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an. Mit freundlichen Grüßen gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule Schulanschrift: Christoph-Stöver-Realschule • Christoph-Stöver-Str. 2 • 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 0 23 68 / 43 00 • Fax: 0 23 68 / 5 13 66 • E-Mail: 161706@schule.nrw.de ![]()
Christoph-Stöver-Realschule Städtische Schule der Sekundarstufe I Oer-Erkenschwick Oer-Erkenschwick, den 02.12.2020 -Elternbrief Nr. 17- Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Christoph-Stöver-Realschule, nachdem nun die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW veröffentlicht wurde, erhalten Sie hiermit alles schulisch Relevante daraus und aus den letzten Informationsbriefen von Herrn Richter.
Ansonsten wünschen wir Ihnen und Ihren Kindern eine ruhige und besinnliche Adventszeit. Bleiben Sie gesund! Im Namen des Kollegiums und der Schulleitung Mit freundlichen Grüßen gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule Schulanschrift: Christoph-Stöver-Realschule • Christoph-Stöver-Str. 2 • 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 0 23 68 / 43 00 • Fax: 0 23 68 / 5 13 66 • E-Mail: 161706@schule.nrw.de ![]()
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Christoph-Stöver-Realschule, analog zum Frühjahr 2020 haben wir in der Lehrerkonferenz am 02.11.2020 folgende Entscheidung bzgl. der Klassenlehrer- und Fachlehrersprechtage getroffen: a) Es wird erneut keinen Klassenlehrer- und keinen Fachlehrersprechtag in der alt bekannten Form mit persönlichem Kontakt geben. Sie werden über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes folgendermaßen informiert: • Alle Fachlehrer/innen werden die Leistungsstände ihrer Lerngruppen/ Klassen (Stichtag: Leistungsstand am 16.11.2020) dem Klassenlehrer/in bis zum 20.11.20 schicken. • Der/Die Klassenlehrer/in erstellt aus allen Mitteilungen einen Gesamtüberblick für jede/n Schüler/in seiner Klasse. • Der Klassenlehrer/in führt in der Zeit vom 23.11-27.11.20 einen telefonischen Klassenlehrersprechtag durch; dabei gibt es zwei Varianten: 1. Variante: der Klassenlehrer/in ruft die Eltern/Erziehungsberechtigten an und hinterlässt bei Abwesenheit eine Rückrufbitte. 2. Variante: der Klassenlehrer/in teilt Ihnen über IServ Zeitfenster für telefonische Sprechzeiten mit, in denen Sie dann Kontakt mit ihm/ihr aufnehmen können. Bitte gucken Sie daher regelmäßig in den IServ Account Ihres Kindes. b) Haben Sie darüber hinaus den Wunsch, mit einzelnen Fachlehrern zu sprechen, sollten Sie den Fachlehrern eine Mail mit Angabe der Telefonnummer, unter der sie zu erreichen sind, an die IServ Adresse schreiben. Die IServ Adresse setzt sich folgendermaßen zusammen: Vorname.Nachname@csr-o-e.de . Dann nehmen die Fachlehrer/innen telefonisch oder per Mail Kontakt zu Ihnen auf. Des Weiteren gelten nach wie vor die Informationen der vorherigen Elternbriefe, die Sie weiterhin auf unserer Homepage finden! Mit freundlichen Grüßen gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule Schulanschrift: Christoph-Stöver-Realschule • Christoph-Stöver-Str. 2 • 45739 Oer-Erkenschwick Tel.: 0 23 68 / 43 00 • Fax: 0 23 68 / 5 13 66 • E-Mail: 161706@schule.nrw.de ![]()
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien gesund sind und freuen uns, dass die erneute Maskenpflicht im Unterricht und auf dem Schulgelände/-gebäude von den meisten unser Schüler/innen sehr ernst genommen wird und sie sich an die aktuell geltenden Regeln halten! Das regelmäßige Lüften sorgt für „frische ,aber gut durchlüftete“ Räume, was einige Schüler/innen dazu veran- lasst hat, sich kuschelige Decken mitzubringen. Kein Problem!! Mit den Herbstferien haben wir unsere altbewährte Lernplattform Lo-net verlassen und sind zu IServ gewech- selt! Etliche Klassen haben die neue Plattform IServ bereits im Fachunterricht kennengelernt. Dort finden Sie zukünftig alle Informationen, die aktuellen Elternbriefe etc. Sehr wichtig: die aktuelle Corona-Schutzverordnung und die Empfehlung des Kreises RE veranlassen uns dazu,
gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule ![]()
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Januar 2022
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