Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, für das neue Jahr 2022 wünsche ich Euch/ Ihnen alles Gute, viel Glück und Zufriedenheit und insbesondere, dass Sie gesund bleiben. Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes am kommenden Montag, 10.01.2022, gelten aktuell folgende Regeln (so entnommen aus der gestrigen Schul-Mail des Landes NRW):
„Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Falls aktuell noch Fragen offen geblieben sein sollten, meldet Ihr/melden Sie sich bitte. Ein schönes Wochenende, liebe SuS, genießt das letzte Ferienwochenende bevor es am Montag wieder losgeht gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
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- Elternbrief Nr. 32 -
Oer-Erkenschwick, den 29.10.2021 Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, mit diesem Elternbrief erhalten Sie die wichtigsten Informationen aus der SchulMail des MSB NRW vom gestrigen Tage, gültig ab Dienstag, 02.November 2021:
„Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Falls aktuell noch Fragen offen geblieben sein sollten, meldet Ihr/melden Sie sich bitte. Im Namen der Schulleitung und des gesamten Kollegiums wünsche ich Euch und Ihnen ein schönes Wochenende. gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
zahlreiche Klassenarbeiten werden noch geschrieben und dennoch freuen wir uns alle, SuS wie KuK, auf die in wenigen Tagen beginnenden Herbstferien.... Bezugnehmend auf die SchulMail von heute folgen nun in Kürze die wichtigsten Informationen daraus: 1. SuS erhalten keinen schulischen Testnachweis während der Dauer der Herbstferien. Demnach benötigen SuS -sofern sie nicht geimpft oder genesen sind- für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test! 2. Für alle, die im Ausland Urlaub machen, und die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, gilt bei Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§5 Coronavirus-Einreiseverordnung). 3. Der Unterricht an der CSR startet am Montag, den 25.10.21, um 7.55 Uhr regulär nach dem derzeit gültigen Stundenplan. Direkt als erstes führen die SuS die Selbsttestung durch. Alternativ kann aber auch ein Bürgertest von den SuS vorgelegt werden, der bis zum Jahresende für alle SuS unter 18 Jahren weiterhin kostenfrei ist. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen sich nicht testen, aber eine Kopie des Impfschutzes beim Klassenlehrer/in oder im Sekretariat vorlegen. 4. Weiterhin gilt: Schüler/innen, die verspätet kommen, am Testtag erkrankt sind etc. müssen zunächst getestet werden bevor sie am Unterricht teilnehmen können! Sie finden sich um 7.30 Uhr vor dem Sekretariat ein, testen sich und gehen dann in den Unterricht. Nur so können sie pünktlich am Unterricht teilnehmen!! Alternativ können sie auch einen Bürgertest vorlegen (nicht älter als 48 Stunden). 5. Schülerinnen und Schüler, die bereits 2x verspätet am Vormittag zur Nachtestung kamen bzw. kommen, erhalten eine schriftliche Information, die besagt, dass sie sich beim 3. verspäteten Erscheinen nicht mehr in der Schule nachtesten lassen können, sondern erst mit einem Bürgertest wiederkommen können. (Im Moment betrifft das ca. 5-8 SuS der 9. und 10. Klassen.) 6. Die Testungen finden bis zu Beginn der Weihnachtsferien weiterhin stets montags, mittwochs und freitags in der 1. Schulstunde statt. 7. Feste Sitzplätze sind nach wie vor in allen Unterrichtsfächern Pflicht. Sie werden vom Klassenlehrer ggf. in Absprache mit den Fachlehrern/innen erstellt. 8. Die Quarantäneverordnungen wurden gelockert, allerdings werden alle Anordnungen stets im Einzelfall vom Gesundheitsamt Recklinghausen getroffen. 9. Die Landesregierung beabsichtigt die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der 2. Woche nach den Herbstferien (02.11.21) abzuschaffen. Eine abschließende Information dazu sowie zur entsprechend geänderten CoronaBetrVO erhalten wir aber erst in der Woche nach den Herbstferien. Nach wie vor gilt weiterhin eine Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind eine Ersatzmaske dabei hat. Weiterhin gilt: „Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Falls aktuell noch Fragen offen geblieben sein sollten, meldet Ihr/melden Sie sich einfach noch in dieser Woche!! Ansonsten folgt am Ende der Ferien bzw. zu Schulbeginn sicherlich der nächste Elternbrief . Im Namen der Schulleitung und des gesamten Kollegiums wünsche ich Euch und Ihnen erholsame und sonnige Herbsttage, bleibt/ bleiben Sie gesund und achtet/ achten Sie auf sich!! gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
in diesen Tagen geht ein Schuljahr zu Ende, das sich niemand von uns so vorstellen wollte und das für uns alle mit großen Herausforderungen verschiedenster Art verbunden war..... Bezugnehmend auf die SchulMail von heute folgen nun in Kürze die wichtigsten Informationen daraus: 1. Der Unterricht startet am 18.08.21 in Präsenz für alle Schüler/innen und in voller Klassenstärke. Er wird in allen Fächern nach dem neuen Stundenplan, den Ihr/ Ihre Kinder an diesem Tag erhalten, in vollem Umfang erteilt. Auch der Sport- und Schwimmunterricht findet planmäßig statt. Hinweis: die 1.+2. Stunde am Mittwoch, den 18.08.21, findet beim Klassenlehrer/in statt, danach wird Unterricht nach Stundenplan erteilt (Ausnahme: gesonderter Ablauf für die neue Klassen 5, siehe Aufnahmeschreiben). 2. Die Testungen zweimal pro Woche (montags und donnerstags) werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen sich nicht testen, aber eine Kopie des Impfschutzes beim Klassenlehrer/in oder im Sekretariat vorlegen. Schüler/innen, die verspätet kommen, montags erkrankt sind etc. müssen zunächst getestet werden bevor sie am Unterricht teilnehmen können! Sie gehen also erst zum Sekretariat, testen sich und dann in den Unterricht. Alternativ können sie auch einen Bürgertest vorlegen. 3. Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig vom Land NRW überprüft. 4. Die „Einschulung“ der neuen Schüler/innen der Klassen 5 findet, wie im Aufnahmeschreiben mitgeteilt, statt. Die Informationsmappen für die neuen 5er gehen in diesen Tagen raus; Ihr/ Sie sollten sie im Laufe der nächsten Woche erhalten. 5. Die Übermittagbetreuung darf in klassenübergreifenden Gruppen stattfinden. Die neu bzw. erneut angemeldeten SuS gehen direkt nach Unterrichtsschluss zu den OGS-Räumen (das gilt ab dem 1. Schultag). Falls Rückfragen dazu bestehen sollten, wenden Sie sich bitte direkt an Fr. Kegel und Fr. Steinweg, die dienstlichen Handynummern sind Ihnen sicherlich bekannt. Weiterhin gilt: „Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Falls aktuell noch Fragen offen geblieben sein sollten, meldet Ihr/melden Sie sich einfach noch in dieser Woche!! Ansonsten folgt am Ende der Ferien bzw. zu Schulbeginn sicherlich der nächste Elternbrief. Im Namen der Schulleitung und des gesamten Kollegiums wünsche ich Euch und Ihnen erholsame und sonnige Sommertage, bleibt/ bleiben Sie gesund und achtet/ achten Sie auf sich!! gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
bezugnehmend auf die SchulMail vom gestrigen Abend können nun folgende Informationen, gültig (an der CSR) ab dem 01. Juni 2021, gegeben werden: 1. an den Schulen im Land NRW wird in allen Kreisen und kreisfreien Städten, die eine stabile Inzidenz unter 100 aufweisen, ab dem 31. Mai 2021 durchgängig bis zu den Sommerferien (bei Beibehaltung des Inzidenzwertes unter 100) Präsenzunterricht in voller Klassenstärke erteilt!! 2. Verpflichtend dabei sind zwei Tests pro Woche. Stets montags und donnerstags werden direkt zu Beginn der 1. Stunde in allen Klassen Selbst- Testungen durch die SuS in der Regel beim Fachlehrer durchgeführt. Die Testung ist verpflichtend!! Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle schriftlich nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflichtnicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. 3. Schüler/innen, die verspätet kommen, montags erkrankt sind etc. müssen zunächst getestet werden bevor sie am Unterricht teilnehmen können! Sie gehen also erst zum Sekretariat, testen sich und dann in den Unterricht. Alternativ können sie auch einen Bürgertest vorlegen. 4. In der nächsten Woche wird die Gruppe A am Mittwoch getestet (1. Schultag nach den „Pfingstferien“). Ausnahme: Klasse 10, dort werden aufgrund der Zentralen Abschlussprüfung am Donnerstag am Mittwoch beide Gruppen getestet. Die Uhrzeiten wurden den Klassen bereits per Mail mitgeteilt. Hier hat Gruppe B nächste Woche Präsenzunterricht. 5. Am 31. Mai wird die verschobene schulinterne Lehrerfortbildung nachgeholt. Alle Klassen haben damit unterrichtsfrei, werden auch nicht in Distanz beschult. Die Testung findet in der Woche in allen Klassen am Dienstag, 01. Juni, in der 1. Stunde statt. 6. Weiterhin ist das Tragen von medizinischen Masken im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulhof Pflicht. Essen und Trinken ist auf dem Schulhof im Abstand von 1,50 m erlaubt. 7. Neben dem Unterricht im Klassenverband darf nun auch wieder Präsenzunterricht in gemischten Gruppen erteilt werden. Das hat zur Folge, dass ab dem 01. Juni der gesamte Unterricht wieder nach dem „normalen“ Stundenplan stattfindet, inkl. WP II- und Religionsunterricht!! 8. Auch die Übermittagbetreuung kann ab dem 01. Juni wieder stattfinden. Die zu Schuljahresbeginn angemeldeten SuS können dann direkt nach Unterrichtsschluss zu den OGS-Räumen gehen. Falls Rückfragen dazu bestehen sollten, wenden Sie sich bitte direkt an Fr. Kegel und Fr. Steinweg, die dienstlichen Handynummern sind Ihnen sicherlich bekannt. Die Absprachen zur Öffnung der Mensa mit dem Schulträger laufen aktuell im Hintergrund. 9. Auch der Sport- und Schwimmunterricht findet wieder planmäßig statt. Nähere Infos dazu erhalten Ihre Kinder über den Klassen- bzw. Fachlehrer. Weiterhin gilt: „Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Viele Grüße und Ihnen allen morgen ein gutes Pfingstwochenende, gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, ich hoffe sehr, es geht Euch/Ihnen gut!??? Endlich geht es wieder los, wir sehen uns wieder..... Bezugnehmend auf die Mitteilung des Kreises RE vom 05.05.2021 können nun folgende Informationen, gültig ab dem 10. Mai 2021, gegeben werden: 1. an den Schulen im Kreis RE wird mit Beginn der nächsten Woche Präsenz- und Distanzunterricht für die Klassen 5-10 im Wechsel stets in halber Klassenstärke stattfinden. D. h. konkret werden in der Woche vom 10.-12. Mai an der Christoph-Stöver-Realschule alle SuS der Gruppe A (Ausnahme: Kl.10/Gruppe B) in Präsenz beschult, in der Woche vom 17.-21. Mai alle SuS der Gruppe B (Ausnahme: Kl.10/Gruppe A) einer Klasse. In der 19. KW erhält dann die Gruppe B weiter Distanzunterricht digital über IServ, in der 20.KW die Gruppe A der Klasse. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet. 2. Mindestens eine Klassenarbeit soll in allen Hauptfächern noch geschrieben und die Bewertung der „sonstigen Leistungen“ des Distanzunterrichtes verstärkt in die Leistungsbeurteilung eingehen, so beschlossen von der Landesregierung NRW. 3. Auch der Sport- und Schwimmunterricht findet wieder planmäßig statt. Nähere Infos dazu erhalten Ihre Kinder über den Klassen- bzw. Fachlehrer. 4. Unterricht außerhalb des Klassenverbandes darf es in den Jahrgangsstufen 5-9 nur in den Fächer des WPI-Bereiches (TC/BI/F und SW) geben! Das hat zur Folge, dass a) in Kl. 5-9 der Religionsunterricht bzw. Praktische Philosophie im Klassenverband erteilt wird (die Fachlehrer und -räume werden den SuS vom Klassenlehrer/in mitgeteilt) b) in Kl. 9 der WPII- Unterricht im Klassenverband stattfindet. Die SuS erhalten die Aufgaben von den Fachlehren/innen und werden klassenweise beaufsichtigt (9a Fr. Kruse/ 9b Fr. Janssen/ 9c Fr. Mittenzweig). c) in Kl. 7-9 einstündiger Biologie-Unterricht weiterhin in Distanz unterrichtet wird. 5. Stets montags und donnerstags werden direkt zu Beginn der 1. Stunde in allen Klassen Selbst- Testungen durch die SuS in der Regel beim Fachlehrer durchgeführt. Die Testung ist verpflichtend!! Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle schriftlich nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflichtnicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. 6. Die Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zuhause nicht betreut werden können. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Samstag, 08.05.2021, 14.00 Uhr per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung zu Betreuung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich auch für die SuS, die bereits jetzt an der Notbetreuung teilnehmen!! Wichtig: die Testpflicht (siehe Punkt 5) gilt auch für alle SuS, die zur Notbetreung angemeldet werden. Weiterhin gilt: „Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Viele Grüße und alles Gute, bleiben Sie/Ihr gesund! gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule ![]()
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02.05.2021 14:47 | Ruth Petek | Schulmitteilungen
"Pressemitteilung von Freitagnachmittag, 30. April 2021 Kreis Recklinghausen" Nächste Woche gilt weiter Distanzunterricht für die Schulen im Kreis Recklinghausen Auch die Kitas bleiben vorerst im Notbetrieb Die entscheidende 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen lag am Freitag den zweiten Tag in Folge unter 165. Nun häufen sich die Fragen, wie es nächste Woche in den Schulen und Kitas im Kreis Recklinghausen weiter geht. Für die Schulen steht fest, dass in der nächsten Woche weiterhin Distanzunterricht gilt. In der Kinderbetreuung gilt mindestens bis Mittwoch der Notbetrieb. Sollte die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen bis dahin unter 165 geblieben sein, entscheidet das Landes-Gesundheitsministerium, ab welchem Tag die Kitas wieder öffnen dürfen. Verfahrensweise Schulen Im Bundesinfektionsschutzgesetz ist festgelegt, dass der Distanzunterricht in den Schulen erst aufgegeben werden darf, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 165 liegt. Die Feststellung darüber, also die offizielle Bekanntgabe, muss das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) machen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, ist der entscheidende Inzidenzwert der des Robert Koch-Instituts (RKI, www.rki.de/inzidenzen). Ist die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge bei den RKI-Daten unter 165, legt das MAGS das Aufhebungsdatum für den Distanzunterricht per Allgemeinverfügung fest. Die Corona-Betreuungsverordnung des Landes NRW sieht dann vor, dass der Unterricht in den Schulen ab dem darauffolgenden Montag wieder in Form von Wechselunterricht stattfindet. Wenn also der Kreis Recklinghausen bis Mittwoch in der Inzidenz durchgängig unter 165 bleiben sollte und das Land anschließend eine Allgemeinverfügung veröffentlichen würde, könnten die Schulen im Kreis Recklinghausen am 10. Mai wieder mit dem Wechselunterricht beginnen. Die Regelungen für den Distanzunterricht in der kommenden Woche gelten wie bisher für allgemein- wie für berufsbildende Schulen, wobei Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen zugelassen werden. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt...." Wenn dieser Wechsel in den Präsenzunterricht z.B. am 10. Mai 2021 erfolgen sollte, werden alle SuS und Eltern natürlich rechtzeitig informiert!! Weitere Informationen werden Sie/Ihr dann in einem Elternbrief am Donnerstag oder Freitag erhalten. Mit freundlichen Grüßen Ruth Petek, stellv. Schulleiterin Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit diesem Elternbrief erhalten Sie Informationen zum Schulbetrieb, gültig ab Montag, 26.04.21, angepasst vom Land NRW und dem Kreis Recklinghausen an das, vom Deutschen Bundestag gestern verabschiedete Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesinfektionsschutzgesetz). Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte wird an den Schulen im Kreis Recklinghausen Distanzunterricht vorgeschrieben, dies gilt faktisch ab Montag, 26.04.21. a) Damit werden die SuS der Jgst. 5-9 weiterhin in Distanz beschult. b) Ausnahme: Nur die SuS der Jgst. 10 haben weiterhin Wechselunterricht in geteilten Klassen. Wichtig für alle SuS: Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet, zumal mit Gültigkeit vom 22. April die Anzahl der Klassenarbeiten in einem gesonderten Erlass nochmals reduziert wurde („ in den Kl. 5-9 ist in den Fächern mit Klassenarbeiten mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Leistungen“ zu erbringen“). Damit wurde der Stellenwert der „Sonstigen Leistungen“ deutlich erhöht! Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Recklinghausen an mehreren aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 165 liegt, kann der Wechselunterricht in allen Jahrgangsstufen wieder aufgenommen werden. Dazu erhalten die Schulen eine Information vom Kreis Recklinghausen, die wir umgehend an Sie über eine Mitteilung/ einen Elternbrief in IServ weitergeben werden. Die Testpflicht und die Abläufe dazu in den Schulen bleiben gemäß der bundesrechtlichen Vorgaben im Wesentlichen unverändert bestehen. Das Angebot der Notbetreuung nach vorheriger schriftlicher Anmeldung gilt weiterhin für die Klassen 5+6. Sollten noch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an. gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, in der Schulmail von gestern Abend wurden folgende Informationen, gültig ab dem 19. April 2021, gegeben: 1. an den weiterführenden Schulen in NRW wird mit Beginn der nächsten Woche Präsenz- und Distanzunterrichtfür die Klassen 5-10 im Wechsel stets in halber Klassenstärke stattfinden. D. h. in der Woche vom 19.-23. April werden alle SuS der Gruppe A in Präsenz beschult, in der Woche vom 26.-30. April alle SuS der Gruppe B einer Klasse. In der 16. KW erhält dann die Gruppe B weiter Distanzunterricht digital über IServ, in der zweiten Woche die Gruppe A der Klasse. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet. 2. Unterricht außerhalb des Klassenverbandes (WP I, WPII und Religion etc) darf es in den Jahrgangsstufen 5-9 weiterhin nicht geben! Das hat zur Folge, dass a) in Kl. 5-9 der Religionsunterricht bzw. Praktische Philosophie im Klassenverband erteilt wird (die Fachlehrer und -räume entnehmen die SuS bitte dem Vertretungsplan) b) in Kl. 9 der WPII- Unterricht im Klassenverband stattfindet. Die SuS erhalten die Aufgaben von den Fachlehren/innen und werden klassenweise beaufsichtigt (9a Fr. Kruse/ 9b Fr. Janssen/ 9c Fr. Mittenzweig). c) SuS der Kl. 7-9 im WPI- Unterricht Aufgaben von den Fachlehrern erhalten, die sie dann unter Aufsicht bzw. in Distanz erledigen. Einmal in der Woche wird WPI- Unterricht in einer „Ultra-Kleingruppe“ klassenintern erteilt. Nähere Infos dazu erhalten die SuS der Kl. 7-9 von Ihren Klassenlehrern/innen. Ausnahme: der Arbeitslehreunterricht in Kl. 7a findet planmäßig statt. d) in Kl. 7-9 einstündiger Biologie-Unterricht weiterhin in Distanz unterrichtet wird. 3. Stets montags und donnerstags werden direkt zu Beginn der 1. Stunde in allen Klassen Selbst-Testungen durch die SuS in der Regel beim Fachlehrer durchgeführt. Die Testung ist verpflichtend!! Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle schriftlich nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflichtnicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. 4. Die Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zuhause nicht betreut werden können. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Samstag, 17.04.2021, 14.00 Uhr per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung zu Betreuung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich auch für die SuS, die bereits jetzt an der Notbetreuung teilnehmen Wichtig: die Testpflicht (siehe Punkt 3) gilt auch für alle SuS, die zur Notbetreung angemeldet werden. 5. Leider wird auch in diesem Jahr die Bestenehrung „Best of CSR“ (ursprünglicher Termin 01.07.21 ) entfallen müssen. 6. Der BFE- Tag der Klassen 8 kann nächsten Donnerstag, 22.04.21, stattfinden. Die Teilnahme ist freiwillig, allerdings wird eine verbindliche Rückmeldung bis Montag, 19.04.21, erwartet. Nähere Infos dazu haben die Klassen heute über das Aufgabenmodul von IServ von Fr. Schuckenberg erhalten. Weiterhin gilt: „Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Alles Gute für Euch/Sie und Eure/Ihre Familien, gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule ![]()
Oer-Erkenschwick, den 09.04.2021 Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, ich hoffe, Ihr/ Sie haben das schöne Wetter in der Osterwoche nutzen und genießen können und ein wenig „Sonne getankt“ bevor am kommenden Montag die letzten 12 Wochen dieses Schuljahres beginnen. Und, es bleibt (leider) spannend und „ungewiss“.... In der Schulmail von gestern Abend wurden folgende Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien, gültig ab dem 12. April 2021, gegeben:
gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule ![]()
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Januar 2022
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