Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
bezugnehmend auf die SchulMail vom gestrigen Abend können nun folgende Informationen, gültig (an der CSR) ab dem 01. Juni 2021, gegeben werden: 1. an den Schulen im Land NRW wird in allen Kreisen und kreisfreien Städten, die eine stabile Inzidenz unter 100 aufweisen, ab dem 31. Mai 2021 durchgängig bis zu den Sommerferien (bei Beibehaltung des Inzidenzwertes unter 100) Präsenzunterricht in voller Klassenstärke erteilt!! 2. Verpflichtend dabei sind zwei Tests pro Woche. Stets montags und donnerstags werden direkt zu Beginn der 1. Stunde in allen Klassen Selbst- Testungen durch die SuS in der Regel beim Fachlehrer durchgeführt. Die Testung ist verpflichtend!! Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle schriftlich nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflichtnicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. 3. Schüler/innen, die verspätet kommen, montags erkrankt sind etc. müssen zunächst getestet werden bevor sie am Unterricht teilnehmen können! Sie gehen also erst zum Sekretariat, testen sich und dann in den Unterricht. Alternativ können sie auch einen Bürgertest vorlegen. 4. In der nächsten Woche wird die Gruppe A am Mittwoch getestet (1. Schultag nach den „Pfingstferien“). Ausnahme: Klasse 10, dort werden aufgrund der Zentralen Abschlussprüfung am Donnerstag am Mittwoch beide Gruppen getestet. Die Uhrzeiten wurden den Klassen bereits per Mail mitgeteilt. Hier hat Gruppe B nächste Woche Präsenzunterricht. 5. Am 31. Mai wird die verschobene schulinterne Lehrerfortbildung nachgeholt. Alle Klassen haben damit unterrichtsfrei, werden auch nicht in Distanz beschult. Die Testung findet in der Woche in allen Klassen am Dienstag, 01. Juni, in der 1. Stunde statt. 6. Weiterhin ist das Tragen von medizinischen Masken im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulhof Pflicht. Essen und Trinken ist auf dem Schulhof im Abstand von 1,50 m erlaubt. 7. Neben dem Unterricht im Klassenverband darf nun auch wieder Präsenzunterricht in gemischten Gruppen erteilt werden. Das hat zur Folge, dass ab dem 01. Juni der gesamte Unterricht wieder nach dem „normalen“ Stundenplan stattfindet, inkl. WP II- und Religionsunterricht!! 8. Auch die Übermittagbetreuung kann ab dem 01. Juni wieder stattfinden. Die zu Schuljahresbeginn angemeldeten SuS können dann direkt nach Unterrichtsschluss zu den OGS-Räumen gehen. Falls Rückfragen dazu bestehen sollten, wenden Sie sich bitte direkt an Fr. Kegel und Fr. Steinweg, die dienstlichen Handynummern sind Ihnen sicherlich bekannt. Die Absprachen zur Öffnung der Mensa mit dem Schulträger laufen aktuell im Hintergrund. 9. Auch der Sport- und Schwimmunterricht findet wieder planmäßig statt. Nähere Infos dazu erhalten Ihre Kinder über den Klassen- bzw. Fachlehrer. Weiterhin gilt: „Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Viele Grüße und Ihnen allen morgen ein gutes Pfingstwochenende, gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
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Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, ich hoffe sehr, es geht Euch/Ihnen gut!??? Endlich geht es wieder los, wir sehen uns wieder..... Bezugnehmend auf die Mitteilung des Kreises RE vom 05.05.2021 können nun folgende Informationen, gültig ab dem 10. Mai 2021, gegeben werden: 1. an den Schulen im Kreis RE wird mit Beginn der nächsten Woche Präsenz- und Distanzunterricht für die Klassen 5-10 im Wechsel stets in halber Klassenstärke stattfinden. D. h. konkret werden in der Woche vom 10.-12. Mai an der Christoph-Stöver-Realschule alle SuS der Gruppe A (Ausnahme: Kl.10/Gruppe B) in Präsenz beschult, in der Woche vom 17.-21. Mai alle SuS der Gruppe B (Ausnahme: Kl.10/Gruppe A) einer Klasse. In der 19. KW erhält dann die Gruppe B weiter Distanzunterricht digital über IServ, in der 20.KW die Gruppe A der Klasse. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet. 2. Mindestens eine Klassenarbeit soll in allen Hauptfächern noch geschrieben und die Bewertung der „sonstigen Leistungen“ des Distanzunterrichtes verstärkt in die Leistungsbeurteilung eingehen, so beschlossen von der Landesregierung NRW. 3. Auch der Sport- und Schwimmunterricht findet wieder planmäßig statt. Nähere Infos dazu erhalten Ihre Kinder über den Klassen- bzw. Fachlehrer. 4. Unterricht außerhalb des Klassenverbandes darf es in den Jahrgangsstufen 5-9 nur in den Fächer des WPI-Bereiches (TC/BI/F und SW) geben! Das hat zur Folge, dass a) in Kl. 5-9 der Religionsunterricht bzw. Praktische Philosophie im Klassenverband erteilt wird (die Fachlehrer und -räume werden den SuS vom Klassenlehrer/in mitgeteilt) b) in Kl. 9 der WPII- Unterricht im Klassenverband stattfindet. Die SuS erhalten die Aufgaben von den Fachlehren/innen und werden klassenweise beaufsichtigt (9a Fr. Kruse/ 9b Fr. Janssen/ 9c Fr. Mittenzweig). c) in Kl. 7-9 einstündiger Biologie-Unterricht weiterhin in Distanz unterrichtet wird. 5. Stets montags und donnerstags werden direkt zu Beginn der 1. Stunde in allen Klassen Selbst- Testungen durch die SuS in der Regel beim Fachlehrer durchgeführt. Die Testung ist verpflichtend!! Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle schriftlich nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflichtnicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. 6. Die Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zuhause nicht betreut werden können. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Samstag, 08.05.2021, 14.00 Uhr per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung zu Betreuung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich auch für die SuS, die bereits jetzt an der Notbetreuung teilnehmen!! Wichtig: die Testpflicht (siehe Punkt 5) gilt auch für alle SuS, die zur Notbetreung angemeldet werden. Weiterhin gilt: „Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021. Viele Grüße und alles Gute, bleiben Sie/Ihr gesund! gez. Ruth Petek, stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule ![]()
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02.05.2021 14:47 | Ruth Petek | Schulmitteilungen
"Pressemitteilung von Freitagnachmittag, 30. April 2021 Kreis Recklinghausen" Nächste Woche gilt weiter Distanzunterricht für die Schulen im Kreis Recklinghausen Auch die Kitas bleiben vorerst im Notbetrieb Die entscheidende 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen lag am Freitag den zweiten Tag in Folge unter 165. Nun häufen sich die Fragen, wie es nächste Woche in den Schulen und Kitas im Kreis Recklinghausen weiter geht. Für die Schulen steht fest, dass in der nächsten Woche weiterhin Distanzunterricht gilt. In der Kinderbetreuung gilt mindestens bis Mittwoch der Notbetrieb. Sollte die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen bis dahin unter 165 geblieben sein, entscheidet das Landes-Gesundheitsministerium, ab welchem Tag die Kitas wieder öffnen dürfen. Verfahrensweise Schulen Im Bundesinfektionsschutzgesetz ist festgelegt, dass der Distanzunterricht in den Schulen erst aufgegeben werden darf, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 165 liegt. Die Feststellung darüber, also die offizielle Bekanntgabe, muss das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) machen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, ist der entscheidende Inzidenzwert der des Robert Koch-Instituts (RKI, www.rki.de/inzidenzen). Ist die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge bei den RKI-Daten unter 165, legt das MAGS das Aufhebungsdatum für den Distanzunterricht per Allgemeinverfügung fest. Die Corona-Betreuungsverordnung des Landes NRW sieht dann vor, dass der Unterricht in den Schulen ab dem darauffolgenden Montag wieder in Form von Wechselunterricht stattfindet. Wenn also der Kreis Recklinghausen bis Mittwoch in der Inzidenz durchgängig unter 165 bleiben sollte und das Land anschließend eine Allgemeinverfügung veröffentlichen würde, könnten die Schulen im Kreis Recklinghausen am 10. Mai wieder mit dem Wechselunterricht beginnen. Die Regelungen für den Distanzunterricht in der kommenden Woche gelten wie bisher für allgemein- wie für berufsbildende Schulen, wobei Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen zugelassen werden. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt...." Wenn dieser Wechsel in den Präsenzunterricht z.B. am 10. Mai 2021 erfolgen sollte, werden alle SuS und Eltern natürlich rechtzeitig informiert!! Weitere Informationen werden Sie/Ihr dann in einem Elternbrief am Donnerstag oder Freitag erhalten. Mit freundlichen Grüßen Ruth Petek, stellv. Schulleiterin |
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Januar 2022
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