Christoph-Stöver-Realschule, Oer-Erkenschwick
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Elternbrief Nr. 27

23/4/2021

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Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,       
 
mit diesem Elternbrief erhalten Sie Informationen zum Schulbetrieb, gültig ab Montag, 26.04.21, angepasst vom Land NRW und dem Kreis Recklinghausen an das, vom Deutschen Bundestag gestern verabschiedete Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesinfektionsschutzgesetz).
Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte wird an den Schulen im Kreis Recklinghausen Distanzunterricht vorgeschrieben, dies gilt faktisch ab Montag, 26.04.21.
a)      Damit werden die SuS der Jgst. 5-9 weiterhin in Distanz beschult. 
b)      Ausnahme: Nur die SuS der Jgst. 10 haben weiterhin Wechselunterricht in geteilten Klassen.  
Wichtig für alle SuS: Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet, zumal mit Gültigkeit vom 22. April die Anzahl der Klassenarbeiten in einem gesonderten Erlass nochmals reduziert wurde („ in den Kl. 5-9 ist in den Fächern mit Klassenarbeiten mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Leistungen“ zu erbringen“). 
Damit wurde der Stellenwert der „Sonstigen Leistungen“ deutlich erhöht!
Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Recklinghausen an mehreren aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 165 liegt, kann der Wechselunterricht in allen Jahrgangsstufen wieder aufgenommen werden. Dazu erhalten die Schulen eine Information vom Kreis Recklinghausen, die wir umgehend an Sie über eine Mitteilung/ einen Elternbrief in IServ weitergeben werden.
Die Testpflicht und die Abläufe dazu in den Schulen bleiben gemäß der bundesrechtlichen Vorgaben im Wesentlichen unverändert bestehen.
Das Angebot der Notbetreuung nach vorheriger schriftlicher Anmeldung gilt weiterhin für die Klassen 5+6.
 
Sollten noch Fragen Ihrerseits offen sein, schreiben Sie uns an. 
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule

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Elternbrief Nr. 26

15/4/2021

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Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
in der Schulmail von gestern Abend wurden folgende Informationen, gültig ab dem 19. April 2021, gegeben:
1.     an den weiterführenden Schulen in NRW wird mit Beginn der nächsten Woche Präsenz- und Distanzunterrichtfür die Klassen 5-10 im Wechsel stets in halber Klassenstärke stattfinden. D. h. in der Woche vom 19.-23. April werden alle SuS der Gruppe A in Präsenz beschult, in der Woche vom 26.-30. April alle SuS der Gruppe B einer Klasse. In der 16. KW erhält dann die Gruppe B weiter Distanzunterricht digital über IServ, in der zweiten Woche die Gruppe A der Klasse. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzunterricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet.
2.     Unterricht außerhalb des Klassenverbandes (WP I, WPII und Religion etc) darf es in den Jahrgangsstufen 5-9 weiterhin nicht geben! Das hat zur Folge, dass
a)     in Kl. 5-9 der Religionsunterricht bzw. Praktische Philosophie im Klassenverband erteilt wird (die Fachlehrer und -räume entnehmen die SuS bitte dem Vertretungsplan)
b)     in Kl. 9 der WPII- Unterricht im Klassenverband stattfindet. Die SuS erhalten die Aufgaben von den Fachlehren/innen und werden klassenweise beaufsichtigt (9a Fr. Kruse/ 9b Fr. Janssen/ 9c Fr. Mittenzweig).
c)      SuS der Kl. 7-9 im WPI- Unterricht Aufgaben von den Fachlehrern erhalten, die sie dann unter Aufsicht bzw. in Distanz erledigen. Einmal in der Woche wird WPI- Unterricht in einer „Ultra-Kleingruppe“ klassenintern erteilt. Nähere Infos dazu erhalten die SuS der Kl. 7-9 von Ihren Klassenlehrern/innen. Ausnahme: der Arbeitslehreunterricht in Kl. 7a findet planmäßig statt.
d)     in Kl. 7-9 einstündiger Biologie-Unterricht weiterhin in Distanz unterrichtet wird.
3.  Stets montags und donnerstags werden direkt zu Beginn der 1. Stunde in allen Klassen Selbst-Testungen durch die SuS in der Regel beim Fachlehrer durchgeführt. Die Testung ist verpflichtend!! Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle schriftlich nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflichtnicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
4.  Die Eltern von Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-6 haben weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zuhause nicht betreut werden können. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Samstag, 17.04.2021, 14.00 Uhr per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung zu Betreuung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich auch für die SuS, die bereits jetzt an der Notbetreuung teilnehmen
Wichtig: die Testpflicht (siehe Punkt 3) gilt auch für alle SuS, die zur Notbetreung angemeldet werden.
5.   Leider wird auch in diesem Jahr die Bestenehrung „Best of CSR“ (ursprünglicher Termin 01.07.21 ) entfallen müssen.
6.  Der BFE- Tag der Klassen 8 kann nächsten Donnerstag, 22.04.21, stattfinden. Die Teilnahme ist freiwillig, allerdings wird eine verbindliche Rückmeldung bis Montag, 19.04.21, erwartet. Nähere Infos dazu haben die Klassen heute über das Aufgabenmodul von IServ von Fr. Schuckenberg erhalten.
 
Weiterhin gilt:
„Symptomatische Kinder sollten gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19- Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben“ so die Ausführungen in der SchulMail vom 15.März 2021.

Alles Gute für Euch/Sie und Eure/Ihre Familien,

gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule

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Elternbrief Nr. 25

9/4/2021

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Oer-Erkenschwick, den 09.04.2021

Liebe Schüler/innen, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

​
ich hoffe, Ihr/ Sie haben das schöne Wetter in der Osterwoche nutzen und genießen können und ein wenig „Sonne getankt“ bevor am kommenden Montag die letzten 12 Wochen dieses Schuljahres beginnen. Und, es bleibt (leider) spannend und „ungewiss“.... In der Schulmail von gestern Abend wurden folgende Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien, gültig ab dem 12. April 2021, gegeben:
  1. an den weiterführenden Schulen in NRW wird in der 15. KW, also ab Montag, 12. April, Distanzunter- richt für die Klassen 5-9 stattfinden. Das Lernen und Arbeiten zu Hause ist weiterhin Pflicht! Ergebnisse können und werden von den LuL eingeholt (Weiteres dazu siehe „Konzept zum Distanz-und Präsenzun- terricht der CSR“) und werden nach §52 SchulG (DistanzVO) bewertet.
    Die Teilnahme an Videokonferenzen mit Mikrofon ist auch in der nächsten Woche Pflicht für die SuS, al- so kein Einloggen mit „nur Zuhören“!!! Ein Fehlen (Schulversäumnis) kann nur durch eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen, liebe Eltern, entschuldigt werden.
  2. In Klasse 10 wird der Unterricht am Montag, dem 12.04.21, wieder nach dem regulären Stundenplan inkl. der Sportnachmittage, mit halben Klassen beginnend mit Gruppe B, aufgenommen! In dieser Wo- che hat die Gruppe A parallel Distanzunterricht. In der 16.KW (19.- 23.04.21) hat dann die Gruppe A Präsenzunterricht, die Gruppe B parallel Distanzunterricht...
  3. Stets montags und donnerstags werden zukünftig direkt zu Beginn der 1. Stunde in allen Klassen Selbst- Testungen durch die SuS in der Regel beim Fachlehrer durchgeführt.
    Die Testung ist verpflichtend!! Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle schrift- lich nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflichtnicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
  4. Erneut wird es leider keinen Klassenlehrer- und keinen Fachlehrersprechtag in der alt bekannten Form geben. Der Klassenlehrer informiert Sie in der Zeit vom 19.-23. April 2021 über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes im 1. Quartal dieses Halbjahres. Nähere Informationen zum kon- kreten Prozedere erhalten Sie von ihm/ihr per Mail. Haben Sie dann darüber hinaus den Wunsch mit einzelnen Fachlehrern zu sprechen, sollten Sie den Fachlehrern eine Mail über IServ schreiben. Er/Sie wird dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
  5. Alle Eltern von Schüler/innen NUR der Jahrgangsstufen 5-6 haben weiterhin die Möglichkeit ihre Kinder nach verbindlicher Anmeldung in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr in der Schule betreuen zu lassen, wenn sie zuhause nicht betreut werden können. Wichtig: es ist eine reine Betreuung, kein (Ersatz-/Nachhilfe-) Unterricht!! Für die Inanspruchnahme melden Sie bitte Ihr Kind bis Sonntag, 11.04.2021, 14.00 Uhr per Mail (161706@schule.nrw.de) an der CSR an. Die schriftliche Meldung (Vorlage „Anmeldung zu Betreu- ung während des Distanzunterrichtes“, zu finden im Download-Bereich der Homepage bzw. im IServ) ist erforderlich.
    Wichtig: die Testpflicht (siehe Punkt 3) gilt auch für alle SuS, die zur Notbetreung angemeldet werden.
  6. Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werden Sie/Ihr informiert sowie neue Informationen seitens des Landes NRW vorliegen.
Ein schönes letztes Ferienwochenende.
gez. Ruth Petek,
stellv. Schulleiterin der Christoph-Stöver-Realschule
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